Roman Müller-Böhm
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Frage von Sabine M. •

Frage an Roman Müller-Böhm von Sabine M. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Müller-Böhm,
meine Frage, Anregung, Bitte betrifft die steuerliche Behandlung der Novemberhilfe / Dezemberhilfe für kleine und mittlere Unternehmen, die Einnahme-Überschuss-Rechnung machen, also der Ist-Versteuerung unterliegen.
Laut den FAQ's zur Novemberhilfe sind die Zuschüsse als Betriebseinnahme zu erfassen und im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 zu versteuern.
Es ist aber ja nun mittlerweile klar, dass die Auszahlungen der Zuschüsse (bis auf einen Maximalabschlag von 10.000€) erst in 2021 erfolgen werden.
Dies hätte, wenn es bei der üblichen Betrachtung bleibt (Zuflußprinzip) zur Folge, dass die entsprechenden Gelder mit der Erklärung in 2021 zu versteuern wären (obwohl es ja explizit Zuschüsse zu den nicht realisierten Umsätzen in 2020 sind).
Es führte so zu einer extremen Schieflage in der Besteuerung (Verlust des Freibetrags von Gewerbe- und Einkommensteuer in 2020, höherer Steuersatz in 2021). Auch die Beiträge zur GKV der freiwillig Versicherten z.B. würden dann entsprechend höher ausfallen.
Desweiteren stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Unternehmer wegen dieser Verschiebung der Einnahmen nach 2021 über die Grenze von 60.000€ Jahresgewinn rutscht, womit er ja dann normalerweise bilanzierungspflichtig würde.
Sind diese Umstände den Verantwortlichen bewusst? Wird darüber nachgedacht hier Ausnahmeregelungen zu schaffen, um eben diese ungerechten "Dellen" zu verhindern?
Ich würde mich freuen, wenn Sie dies in die Debatte einbringen bzw. mich wissen lassen, ob es hierzu bereits Überlegungen gibt.

Ich danke Ihnen und sende freundliche Grüße
Sabine Mays

Roman Müller-Böhm
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau M.,

nach Rücksprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium sind Ihre Befürchtungen hinsichtlich der Versteuerung der Novemberhilfe im Veranlagungszeitraum 2021 berechtigt. Die negativen Effekte auf Freibeträge, GKV-Beiträge und höhere Steuersätze in 2021 können daher auftreten. Ausgleichsmaßnahmen sind wohl nicht vorgesehen. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Bundesregierung, die den Sommer 2020 eben nicht genutzt hat, um ein funktionierendes Unterstützungsmodell für betroffene Unternehmen einer zweiten Welle auszuarbeiten. Dass die bereits im Oktober angekündigte Novemberhilfe erst im Januar ausgezahlt wird, ist so skandalös wie unnötig. Nach den Erfahrungen mit der Soforthilfe im Frühjahr diesen Jahres hätte bereits lange vorher ein funktionierendes System ausgearbeitet werden müssen, das eine schnelle Unterstützung für die betroffenen Unternehmen gewährleistet.

Wir als FDP Bundestagsfraktion haben für die Ausweitung der Verlustverrechnung für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 geworben. Außerdem setzen wir auf die unbürokratische Auszahlung einer negativen Gewinnsteuer an betroffene Unternehmen: als Bemessungsgrundlage soll hier der letzte Steuerbescheid dienen. Je nach Umsatzausfall soll die negative Gewinnsteuer zum Beispiel 30%, 70% oder sogar 100% der letzten Steuerschuld betragen. Damit würden Unternehmen, die in der Vergangenheit eine entsprechende Steuerlast zu schultern gehabt hätten, von dieser Maßnahme sofort profitieren können. Zahllose Probleme der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung wären so vermieden worden.

Herzliche Grüße
Roman Müller Böhm