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Frage von Barbara H. •

Frage an Rolf Spitz von Barbara H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie stehen Sie zu der Verteidigung und Stärkung der Arbeitnehmerrechte?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Heinrich,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der abgelaufenen Legislaturperiode Fortschritte bei den Arbeitnehmerrechten durchgesetzt, beispielsweise mit dem sogenannten Risikobegrenzungsgesetz. Hierbei wurden die Informationsrechte der Belegschaften verbessert und das Betriebsverfassungsgesetz angepasst. Diese verbesserten Rahmenbedingungen helfen, unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren zu erschweren, ohne zugleich das normale Unternehmensgeschäft zu beinträchtigen. Vor allem die neuen Informationsrechte durch Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz helfen den Betriebsräten, ihrer Positionen bei Unternehmensübernahmen frühzeitig Gehör und den berechtigten Interessen der Belegschaften Geltung zu verschaffen. Dies ist und war ein zentrales Anliegen der SPD. Umfassende Informationsrechte und Unterrichtungspflichten schaffen die nötige Transparenz, die es den Belegschaften ermöglicht, die Beteiligung von externen Finanzinvestoren an ihren Unternehmen bewerten zu können.

Darüber hinaus haben wir die Arbeitnehmerrechte und den Arbeitsschutz gegen die Union verteidigt. Ich möchte hierbei nur den Jugendarbeitsschutz nennen. Eine Ausweitung der täglichen Arbeitzeiten war und ist mit der SPD nicht zu machen.

Leider haben wir aber mit unserem Koalitionspartner nicht alles erreichen können. Wir wollen beispielsweise die Mitbestimmung stärken, beispielsweise beim Einsatz von Zeitarbeit im Betrieb. So sollen Leiharbeitnehmer bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten berücksichtigt werden. Überhaupt gilt: Mitbestimmung im Betrieb und Unternehmen ist ein unverzichtbarer Erfolgsfaktor.

Mir ist unsere Forderung nach einem eigenen Arbeitnehmerdatenschutz ein besonderes Anliegen. Wie notwendig ein solches Gesetz ist, haben die jüngsten Datenschutzskandale im Rahmen von Videoüberwachung, Überwachung von Emails, Kontrollen der Internetnutzung am Arbeitsplatz, beim Detektiveinsatz gegenüber Mitarbeitern und beim Informantenschutz mehr als deutlich gemacht. Wir werden hierzu ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen, um Rechtssicherheit herzustellen, Regelungslücken zu schließen und bereits vorhandene Regelungen in einem eigenständigen Gesetz zusammenzufassen. Leider war dies mit der CDU/CSU in dieser Legislatur nicht möglich.

Die Arbeitnehmerrechte und der Arbeitsschutz sind bei der SPD in guten Händen. Wir werden auch weiterhin mit aller Kraft für eine Humanisierung der Arbeitswelt kämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Rolf Spitz