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Frage von Ronny F. •

Frage an Rolf Schwanitz von Ronny F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schwanitz,

am 14. Januar 2011 war der Minister Herr zu Guttenberg in Plauen.
Ich bin sowohl mit der militärischen als auch mit der Aussenpolitik der Bundesregierung keineswegs einverstanden, und bin davon überzeugt, dass auch die Terroranschläge von New York vom 11. Sep. 2001 einen anderen Hintergrund hatten, als die US-Regierung um George W. Bush uns dies sagten. Zu dem Thema gibt es viele Bücher und es ist viel Aufklärungsarbeit geleistet worden.

Eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung begann ich also ca. 70 Meter abseits des Eingangs zur Veranstaltungshalle ganz ALLEIN Flugblätter auszuteilen.
Auf diesen Flugblättern rief ich weder zur Gewalt auf, noch hatten diese einen rechtsextremen Hintergrund. Im Gegenteil, ich setzte mich sogar für die Menschen im Irak ein, weil ich unter anderem darauf hinwies, dass die NATO im Irakkrieg Uran-Munition einsetzte. Zudem wies ich auf die vielen Zivilen Opfer des Krieges hin und darauf, dass die Bundeskanzlerin seit vielen Jahren Unterstützerin der US-Aussenpolitik ist. Ich schrieb auch viele Fragen und Fakten zu den Anschlägen vom 11.September auf.

Nach ca. 15 Minuten kam die Polizei zu mir gefahren und untersagte mir das Austeilen von Flugblättern.
Ich fragte nach dem Grund dafür, und bekam als Antwort, es sei "unerwünscht" was ich mache.
Ich fragte "und warum ist das unerwünscht? Was ist der Grund dafür?"
Die Antwort war, der Dienstführer hätte die Beamten angerufen, dass diese Aktionen "unerwünscht" sind, also sei es eben "unerwünscht".

Dann wurden noch meine Personalien aufgenommen!

Man untersagte mir das Austeilen von Flugblättern für den ganzen restlichen Tag.

Ich habe Zeugen für diese Geschichte.

Meine Fragen sind:

1. Was halten Sie davon?

2. Wie weit sind wir noch davon entfernt, bis Leute wie ich nicht nur registriert, sondern weggesperrt werden?

3. Ist dies die Auffassung der Bundesregierung, wie mit der Meinungsfreiheit der deutschen Bundesbürger umzugehen ist?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Franz,

das von Ihnen geschilderte Verbot der Polizei, vor der CDU-Veranstaltung in Plauen mit Herrn Guttenberg Flugblätter zu verteilen und die dazu von der Polizei Ihnen gegenüber gegebene Begründung, haben mich sehr überrascht. Ich halte ein derartiges Einschreiten weder für eine Polizeiaufgabe noch vom geltenden Recht gedeckt. Aus diesem Grund habe ich mich mit einem Brief an die Polizei gewandt und um die Beantwortung einiger Fragen gebeten. Es wäre schön, wenn Sie in meinem Abgeordnetenbüro in Plauen (Freiheitsstraße 13, Tel. 03741 134118, Fax 03741 708483, oder an rolf.schwanitz@wk.bundestag.de ) Ihre Erreichbarkeit hinterlassen würden. Sollte mir die Polizei zu meinen Fragen ein Gespräch anbieten, würde ich Ihnen dann die Teilnahme ermöglichen. Mein Brief an die Polizei hat folgenden Wortlaut:

"Am 19. Februar erhielt ich über die Internet-Seite Abgeordnetenwatch eine Anfrage von Herrn Ronny Franz. Darin beklagt sich Herr Franz über den Polizeieinsatz beim Besuch des Verteidigungsministers Herrn zu Guttenberg bei einer CDU-Veranstaltung am 14. Januar 2011 in Plauen. Herr Franz verteilte nach eigenem Bekunden in einem Abstand von 70 Metern vor dem Veranstaltungseingang Flugblätter kritischen Inhalts an die vorbeigehenden Teilnehmer der Veranstaltung. Nach etwa 15 Minuten hätte dann die im Einsatz befindliche Polizei das Austeilen der Flugblätter untersagt. Auf seine Anfrage nach den Gründen für das Verteilverbot hätte Herr Franz von den Beamten die Auskunft erhalten, der Dienstführer hätte die Beamten angerufen und angewiesen, dass die Verteilung dieser Flugblätter "unerwünscht" sei. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. Trifft es zu, dass der polizeiliche Dienstführer die Verteilung von kritischen Flugblättern vor dem Veranstaltungsort der CDU-Veranstaltung als unerwünscht bezeichnet hat und die Beamten vor Ort mit dieser Begründung daraufhin die Verteilaktion von Herrn Franz unterbanden?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage haben die Polizeibeamten das Verhalten von Bürgerinnen und Bürgern vor dem Veranstaltungsgebäude als erwünscht oder als unerwünscht bewertet und ggf. ein unerwünschtes Verhalten unterbunden?
3. Wessen Wünsche waren für diese Bewertung und für das Einschreiten der Polizei maßgeblich?
4. Durch welche Handlungsweise hatte Herr Franz die Qualität eines unerwünschten Verhaltens erfüllt?
5. Wer war der zuständige polizeiliche Dienstführer bei diesem Einsatz?"

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schwanitz