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Rolf Schwanitz
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Rolf Schwanitz von Wolfgang H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter.

Das nachfolgende Zitit stammt von Frau Birthler:
"Besonders große Herausforderungen stellen sich für uns ebenso wie für andere Aufarbeitungsinstitutionen angesichts der Tatsache, dass es nach wie vor starke Tendenzen gibt, die DDR zu verharmlosen, und dass es an Kenntnissen über wie auch an Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur mangelt. Dies gilt im Osten unseres Landes ebenso wie im Westen. Dass seitens des Bundestages bisher darauf verzichtet wird, diese Aufarbeitung in eigener Sache zu leisten, ist bedauerlich. Ich hoffe sehr, dass in dieser Angelegenheit das letzte Wort noch nicht gesprochen ist."
( http://www.bstu.bund.de/cln_043/nn_715182/DE/Behoerde/Aktuelles/nutzer__inhalt.html__nnn=true )

Wie steht Ihre Partei zu dem o.g. Verzicht des Bundestages?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Henning,

zunächst möchte ich vorausschicken, dass ich nicht für meine Partei, sondern nur als Bundestagsabgeordneter selbst zu der Thematik Stellung nehmen kann. Es ist richtig, dass der Deutsche Bundestag auf die Erteilung eines Auftrags zur Erforschung von möglichen Tätigkeiten seiner ehemaligen Mitglieder für das damalige DDR-Staatssicherheitsministerium verzichtet hat. Ich halte diese Zurückhaltung für falsch und finde, die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit ist sehr wichtig. Deshalb könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der Deutsche Bundestag einen solchen Forschungsauftrag erteilt, auch wenn dies mit Kosten verbunden wäre und ich mir die Schlagzeile der BILD anlässlich der Auftragserteilung "Selbstbedienungsladen Bundestag - Millionengutachten für die Abgeordneten" schon jetzt gut vorstellen kann.

Vor dem Hintergrund der äußerst spekulativen und unsachlichen Medienberichterstattung über das Thema in der jüngeren Vergangenheit habe ich allerdings auch Verständnis für die vielen Kolleginnen und Kollegen, welche die Erteilung eines Auftrages für ein solches Forschungsvorhaben ablehnen und die Schlagzeilen und unqualifizierten Berichte von an Profit orientierten Medien(-Unternehmen) nicht auch noch über ein teures Gutachten vom Deutschen Bundestag finanzieren lassen wollen. Allerdings wird dies nicht zu einer generellen Nichtbefassung mit dem Thema führen. Alte und neue Bundestagsabgeordnete sind ohne Zweifel Personen der Zeitgeschichte und unterliegen insoweit den offenen Regelungen des Stasiunterlagengesetzes für Aufarbeitung und Forschung.

Die meisten Mitglieder des Deutschen Bundestages - auch ich persönlich - haben sich in den letzten Jahren mehrfach auf eine mögliche Stasimitarbeit überprüfen lassen. Insofern ist der gelegentlich geäußerte Vorwurf, der Deutsche Bundestag würde bei sich selbst eigene Maßstäbe anlegen, haltlos. Die Aufarbeitung der Stasivergangenheit wird vom Deutschen Bundestag auch nicht dadurch behindert, dass er selbst keinen Forschungsauftrag erteilt. Denn jeder Journalist oder Geschichtswissenschaftler kann - wie oben erwähnt - nach dem Stasiunterlagengesetz selbst Nachforschungen anstellen. Dies gilt im Übrigen auch für die Birthlerbehörde selbst.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Schwanitz