Portrait von Rolf Meier
Rolf Meier
DKP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Rolf Meier zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Peter H. •

Frage an Rolf Meier von Peter H. bezüglich Recht

Werter Rolf Meier,

1991 hat der Bundestag die Dauer der Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, auf Grundlage des Stasiunterlagengesetzes, aus gutem Grund auf 15 Jahre begrenzt. Zum Rechtsstaat gehört der Rechtsgedanke der Verjährung im Strafrecht wie im Zivilrecht. Selbst die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung oder der schweren Freiheitsberaubung verjähren nach zehn Jahren. Bei schwerer Vergewaltigung ist die Tat ebenfalls nach zehn Jahren verjährt und darf bei einer Einstellung in den öffentlichen Dienst nicht einmal geprüft und ermittelt werden. Auch dort gibt es immer Betroffene, die diese Verjährung nicht verstehen. Der Rechtsstaat hat sie dennoch beschlossen.
Es wird überprüft ohne Verdacht, und das mindestens noch bis Ende dieses Jahres obwohl es hier in der Regel lediglich um Moral und nicht um Straftaten geht.
Ich sage: Nein denn eine weitere Verlängerung über das Jahr 2011 hinaus verstößt deutlich gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da jede Überprüfung einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Individuums darstellt und dieser Eingriff nun nach 20 Jahren für Verhaltensweisen, die noch viel länger zurückliegen können, nicht mehr zu rechtfertigen ist. Denn wer überprüft die "Informellen Staatsschützer" die das Verbot der NPD durch ihren Verbleib in dieser verhinderten und immer noch verhindern?

Würden Sie diese meine Sicht der Problematik teilen?

Mit freundlichen Grüßen

Peter Heimann

Portrait von Rolf Meier
Antwort von
DKP

Werter Peter Heimann

Ich teile Ihre Sicht, gehe da aber noch einen Schritt weiter. Rechtsstaatliche Grundsätze wurden und werden bei der Verfolgung von DDR-Funktionsträgern und Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR immer wieder gebrochen. 1991 verkündete der damalige Justizminister Kinkel auf dem Richtertag die Leitlinie für die Rechtsprechung auf diesem Feld. Er sagte, es gehe um die Delegitimierung der DDR. Das ist die Maxime, nach der seither überprüft, ermittelt, angeklagt und manchmal auch verurteilt wurde, wenn es um die Abrechnung mit der DDR ging. So wurde das Rückwirkungsverbot eigens aufgehoben und es wird heute überprüft, was das Zeug hält. Ein riesiger Apparat verwaltet die Hinterlassenschaften des Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und lanciert gezielt Informationen über Personen im öffentlichen Dienst, in der Politik und in anderen Bereichen an die Presse. Dann heißt es wieder „haltet den Dieb“ bei den Enthüllungen, die zumeist keine sind.
Das MfS hatte eine Vielzahl von Aufgaben. Objektschutz, Fahrdienste, Recherchedienste, natürlich auch operative Abteilungen mit Überwachungsaufgaben und vieles andere. Dazu die angeblich so wichtigen informellen Mitarbeiter. Die Tätigkeit all dieser Mitarbeiter war keineswegs verbrecherisch. Im Gegenteil: unter den Bedingungen des kalten Krieges (und der ging bis mindestens 1989), ergab sich eine Vielzahl von Bedrohungen und Aktivitäten gegen die DDR als sozialistischer Staat. Dagegen wurde sich gewehrt. Durchaus nicht immer erfolglos. Manche Erscheinungsformen der Sicherheitsmassnahmen waren sicher nicht schön. Aus meiner Sicht aber kein Grund, die gesamte DDR zu verdammen. Und genau darum geht es. Die Moral wird vorgeschoben, in Wirklichkeit steht ein politisches Kalkül dahinter. Den Menschen soll der Sozialismus aus den Köpfen getrieben werden. Nur: der Erfolg will sich nicht recht einstellen. Zum Glück.
Dem Rechtsstaat kommt dabei die Rechtsstaatlichkeit abhanden. Im Zuge der Abrechnung mit der DDR zeigte sich der Klassencharakter der bürgerlichen Justiz, eben Klassenjustiz.
Darum stehen auch nicht die Geheimdienste des Westens am Pranger. Dabei wären gerade sie genauester Überprüfungen wert. Von hochrangigen Nazis gegründet, stand für BND, MAD, BKA und Verfassungsschutz der Feind immer links, und es war besonders die DDR.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Meier