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Rolf Kramer
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Frage von Florian M. •

Frage an Rolf Kramer von Florian M.

Sehr geehrter Herr Kramer,
Mir geht es bei der Vergabe meiner Erststimme, darum wie der Abgeordnete unseres Wahlkreises diesen in Berlin vertritt über alle Parteigrenzen hinweg - im Parlament wie auch außerhalb des Parlamentes.
Die Einführung der Erststimme in das Wahlrecht ist eine Lehre aus der gescheiterten Weimarer Republik und steht als Gegengewicht zu den Parteien, denen so die Mehrheitsbildung erschwert wird.
Von daher ist für mich wichtig, das der Direktkandidat die Interessen seines Wahlkreises vertritt zumal leider Volksbegehren und -entscheide aus der Weimarer Verfassung nicht übernommen wurden.
Einem "treuen Parteisoldaten" werde ich meine Stimme nicht geben, dafür habe ich schließlich meine Zweitstimme.

1. Wie werden Sie gedenken unseren Wahlkreis in Berlin zu vertreten?
2. Wie stehen sie zu einer Einführung von Volksentscheiden und -begehren in das Grundgesetz?

zu 1.) Ihrem Internetauftritten & -recherchen zu Folge ist Ihr Einsatz für unsere Region in Berlin lobenswert, nur bei Ihrem Abstimmungsverhalten folgen Sie häufig ihrer Parteidoktrin:
z.B. Mindestlohn, Kürzung der Pendlerpauschale, das sind Gesetze, die für unsere ländliche Region immens wichtig sind und sie haben bei der Abstimmung Ihrer Partei gehorcht (Kramer: "Fraktionszwang") und nicht im Interesse Ihres Wahlkreises gehandelt.
Dies ist ein Makel für die Vergabe meiner Stimme an Sie.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Mategka

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mategka,

vielen Dank für Ihre Mail vom 19. September 2009 und Ihre Fragen zur Vertretung des Wahlkreises in Berlin. Sie sind ja durch Ihre Internetrecherchen schon sehr gut über meine Aktivitäten für die Interessen des Wahlkreises in Berlin informiert, so dass ich nicht näher darauf einzugehen brauche. In diesem Sinne werde ich mich auch in der kommenden Wahlperiode für unsere Region in Berlin einsetzen.

Zu Ihren Anmerkungen zum "Fraktionszwang" erlauben Sie mir einige Anmerkungen. Es ist sicherlich richtig, dass direkt gewählte Abgeordnete Vertreter ihres Wahlkreises im Bundestag sind, gleichzeitig haben sie aber auch die Aufgabe, Vertreter des ganzen Volkes (Art. 38) zu sein. Sie dürfen also nicht nur Einzelinteressen vertreten. Dazu gehört, wenn man einer Regierungsfraktion angehört, diese Regierung zu stützen. Dies ist auch eine Erfahrung aus den Verhältnissen der Weimarer Republik mit ihren schnell wechselnden Regierungen.

Zur Einführung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene habe ich mich bereits geäußert, ich stimme diesem Anliegen zu. Näheres finden Sie auf der Seite http://www.volksentscheid.de.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Kramer