Wie stehen Sie zu informeller Einflussnahme („Beichtstuhl“) und garantieren Sie eine freie Abstimmung zur Richterwahl gemäß Art. 38 GG?
Sehr geehrter Herr Theis,
in den Medien wird im Zusammenhang mit der Wahl zur Bundesverfassungsrichterin von sogenannten „Beichtstuhl“-Gesprächen gesprochen – also vertraulichen Gesprächen, durch die Fraktionsmitglieder zur Zustimmung bewegt werden sollen.
Wie stehen Sie persönlich zu dieser Form informeller Einflussnahme innerhalb Ihrer Fraktion? Und wie stellen Sie sicher, dass Ihre Entscheidung bei der Wahl zur Verfassungsrichterin ausschließlich nach Ihrem freien Mandat und Gewissen erfolgt – wie es Artikel 38 des Grundgesetzes vorsieht?