
Mit dem Verabschieden des Jahressteuergesetzes im Dezember 2022 wurde vereinbart, rückwirkend zum 1. Januar 2022 Photovoltaikanlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer zu berücksichtigen.
Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Mit dem Verabschieden des Jahressteuergesetzes im Dezember 2022 wurde vereinbart, rückwirkend zum 1. Januar 2022 Photovoltaikanlagen bis 30 kWp nicht mehr für die Einkommenssteuer zu berücksichtigen.
Deshalb wollen wir als Ampel-Koalition weitere Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in Deutschland auf den Weg bringen. Unter dem folgenden Link finden Sie die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung:
Aus der Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der gesamten Bundesregierung sind Plug-in-Hybride mittlerweile so marktgängig geworden, dass der Förderungsanlass entfallen ist.
Wir prüfen fortlaufend die Verschärfung der bereits bestehenden Sanktionen und stehen hierzu in enger Abstimmung mit unseren europäischen Partnern