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Rita Haller-Haid
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Frage von Uta R. •

Frage an Rita Haller-Haid von Uta R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Haller-Haid,

vor mehr als einem halben Jahr hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass grundsätzlich auch Menschen mit Behinderung, die bei Angehörigen leben und Grundsicherung beziehen, Anspruch auf den vollen Regelsatz haben. Obwohl inzwischen die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen, wird diese Entscheidung derzeit von den Sozialbehörden jedoch noch nicht umgesetzt, sondern weiterhin nur der verminderte Betrag der Regelbedarfsstufe 3 ausgezahlt. Dies wird mit einem Rundschreiben des BMAS begründet.

Vor vier Jahren hatte Ihr Parteikollege Sigmar Gabriel versichert, dass er "das Ziel des vollen Regelsatzes als unumstößlich vereinbart" ansieht und dass "die Verzögerung der Ausführung sind nicht hinnehmbar" sei. Siehe auch Anfragen bei abgeordnetenwatch: http://www.abgeordnetenwatch.de/sigmar_gabriel-778-78116--f430397.html#q430397 Auch Sie hatten vor vier Jahren betont, dass Sie die Regelbedarfsstufe 3 als Diskriminierung sehen: http://www.abgeordnetenwatch.de/rita_haller_haid-520-39367--f273507.html#q273507

Nachdem inzwischen auch die ausführlichen schriftlichen Entscheidungsgründe zu den Urteilen des Bundessozialgerichtes vorliegen und die Urteile des BSG nach dem seit 2011 (und bis heute) geltenden Recht gesprochen wurden, gibt sind die aktuell laufenden Überprüfungsanträge, Widersprüche und Klagen zubearbeiten. Trotzdem warten viele behinderte Menschen und ihre Familien inzwischen seit über vier(!) Jahren auf die Umsetzung ihrer Rechte.

Wozu wird eine Anweisung von Seiten des BMAS überhaupt noch für notwendig erachtet? Wenn diese notwendig ist, warum wurde diese dann noch immer nicht erlassen? Wann ist mit dieser Anweisung – egal ob nötig oder unnötig - zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen
U. Reindl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau Reindl,

ich halte die von Ihnen zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts gemeinsam mit unserer Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, für einen großen Schritt voran für die Interessen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen. Allerdings kann das Bundessozialgericht im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht nicht selbst Gesetze ändern oder für ungültig erklären, sondern nur über ihre Auslegung entscheiden.

Wie ich in Erfahrung gebracht habe, wird sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales voraussichtlich Ende März 2015 äußern, ob bzw. in wie weit es die Übertragbarkeit der Entscheidungsgründe auf ähnlich gelagerte Fälle empfiehlt. Allerdings bestünden auch deutliche Bedenken. Insofern bleibt zur Zeit nur die Weiterverfolgung im Einzelfall - allerdings mit dem Rückenwind der Entscheidung des Bundessozialgerichts. Zum Beispiel die Bundesvereinigung Lebenshilfe gibt gute Hinweise, wie die Betroffenen jetzt agieren können.
http://www.lebenshilfe.de/de/themen-recht/artikel/RBS-III-unterschiedliche-Verwaltungspraxis.php?listLink=1

Ob eine Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber erfolgt, muss noch diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Rita Haller-Haid