Richard Drexl
FREIE WÄHLER
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Frage von Claudia S. •

Frage an Richard Drexl von Claudia S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Drexl,

aus Ihrem Wahlkreis/ meinem Ort besuchen über 80 Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet.
Warum werden die Eltern von Schülerinnen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Schöbel,

als Vater von vier Kindern und mit sieben Enkeln ist mir das Problem der Schulwegkostenerstattung wohl bekannt. Allerdings habe ich durch meine Bundeswehrzeit verursacht die längsten Erfahrungen hierzu in Nordrhein-Westfalen gemacht. Und die helfen hier in Bayern bekanntlich nicht weiter, jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln.

Daher zunächst als erster Teil der Antwort auf Ihre Frage die grundlegende Position der FREIEN WÄHLER: 

Bislang gibt es für Schüler an staatlich genehmigten Gymnasien und Realschulen keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Dies stellt für die betroffenen Eltern eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Wir FREIEN WÄHLER plädieren für die finanzielle Gleichbehandlung aller Schulen, egal in welcher Trägerschaft sie geführt werden. Dies muss selbstverständlich auch für die Erstattung der Fahrtkosten gelten. Es ist nicht akzeptabel, dass sich der Staat durch eine derartige Regelung beträchtliche Summen zulasten von Schulen und Eltern spart.

Allerdings dürfen die anfallenden zusätzlichen Kosten nicht ausschließlich den Kommunen aufgelastet werden.

Nachdem ich diese Position teile, liegt der zweite Teil meiner Antwort auf Ihre Frage auf der Hand: 

Ich werde mich als Abgeordneter des Bayerischen Landtages dafür einsetzen, dass das Schulwegkostenfreiheitsgesetz sobald als möglich so geändert wird, dass auch Schüler von staatlich genehmigten Schulen die gleiche Förderung erhalten, wie die Schüler von staatlichen Schulen.

Beste Grüße

Richard Drexl