Antwort 20.09.2024 von René Kochan CDU
Inklusion zielt auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das darf aber nicht dazu führen, dass z. B. verhaltensauffällige Kinder andere Kinder am Erzielen guter schulischer Leistungen hindern.

Foto Laurence Chaperon
Inklusion zielt auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das darf aber nicht dazu führen, dass z. B. verhaltensauffällige Kinder andere Kinder am Erzielen guter schulischer Leistungen hindern.