
(...) Ich habe mich intensiv mit dem Thema befasst und die Argumente gegeneinander abgewogen. Beschneidungen erfüllen in der Tat den Tatbestand der Körperverletzung, dennoch muss die Frage gestellt werden, ob Rechtfertigungsgründe einschlägig sind. Im Mittelpunkt steht dabei eine Abwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, dem - dem Kindeswohl verpflichteten - Erziehungsrecht der Eltern und dem Recht auf Religionsfreiheit. (...)