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Frage von Reinhard M. •

Frage an Reginald Hanke von Reinhard M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hanke,

als Ansprechpartner für meinen Wahlkreis (Saalfeld-Rudolstadt), wende ich mich an Sie, zum Thema: "Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz".

Das Kinder nun eine gesonderte Behandlung im Grundgesetz bekommen sollen, in dem sie ja schon heute generell geschützt sind, klingt vielleicht zunächst positiv, läuft doch aber bei einer näheren Betrachtung auf eine Beschneidung der Elternrechte hinaus. Doch wozu soll dieser höchst problematische Eingriff dienen? Wer legt denn dann in Zukunft aus, was für die Kinder das Beste ist? Meines Erachtens ist es doch in einer Zeit, wo es zu immer mehr Radikalisierung nach rechts und links der politischen Lager kommt, geradezu gefährlich und riskant, unser Grundgesetz zu ändern, für welches uns die meisten Länder in der Welt beneiden. Was könnten radikale Parteien mit solch einem Eingriff in die grundsätzlichen Elternrechte für Schaden anrichten.

Ich möchte nur ein Beispiel nennen, wie alt die Idee der sogenannten nationalen Erziehung ist. so findet man in den Reden an die deutsche Nation 1807 von Johann Gottlieb Fichte (1762 - 1814) folgende Aussage: "Der Staat soll den Aeltern die Kinder mit Gewalt nehmen, um sie der National - Erziehung zu übergeben." (Fichtes Werke VII, S 435)
Die deutsche Geschichte hat nicht nur einmal gezeigt, wohin solche Auswüchse führen können.

Ich hoffe, dass Sie sich als FDP - Bundestagsabgeordneter eindeutig gegen die Aufnahme sogenannter Kinderrechte positionieren.
Eine Grundgesetzänderung in Bezug auf Kinderrecht ist überflüssig. Es besteht kein Reformbedarf. Kinder sind schon heute umfassend – wie alle Menschen – durch das Grundgesetz geschützt. Das Grundgesetz regelt eindeutig, dass Kinder als Menschen alle Grundrechte haben. Wenn die Eltern versagen, fordert die Verfassung bereits heute das Eingreifen des Staates zum Schutz des Kindeswohls und der Kinderrechte.

Mit freundlichen Grüßen
R. M.

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