(...) Eine pauschale Begrenzung der Anzahl der Kleinen Anfragen scheint vor diesem Hintergrund verfassungsrechtlich zumindest fraglich. Zumal auch jetzt schon anerkannt ist, dass die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Bundesregierung das Fragerecht im Einzelfall begrenzen kann. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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