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Frage von Erwin R. •

Frage an Ralf Sondermeyer von Erwin R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Ralf Sondermeyer

Sie sind als Wahlkreiskandidat für meinen Wahlkreis aufgestellt worden.
Ich möchte mich informieren, welcher zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und
dem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand,
die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich.
Fernsehduelle geben auch nur eine wage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.

Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile.

Ein Reisemobil entspricht weder von seiner Konstruktion, dem Äußerlichen, noch vom Nutzen her einem PKW und ist auch in keiner weise mit den großen Geländewagen vergleichbar.

Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004
die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile sollen,
so wollen es zurzeit die meisten Bundesländer, als PKW nach Hubraum besteuert werden.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag
zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.

Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen ?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05 ?
Befürworten Sie eine Steuererhöhung für Wohnmobile auf 500% ?

Mit freundlichen Grüßen aus Gevelsberg

E.Reinisch

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Antwort ausstehend von Ralf Sondermeyer
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