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Ralf Nettelstroth
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Frage von Herbert S. •

Frage an Ralf Nettelstroth von Herbert S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

das Verfassungsgericht urteilte am 5.5.15 über die Beamtenbesoldung. Hierzu meine Frage:
Anfang der 1960er Jahre war laut AZVO die Arbeitszeit der Beamten mit 45 Wochenstunden festgelegt, die der Gymnasiallehrer mit 25 Wochenstunden. Aktuell beträgt die Wochenarbeitszeit der Beamten in NRW 41 Wochenstunden (10 % weniger als am 1.1.60), die der Gymnasiallehrer 25,5 Stunden (2 % mehr als am 1.1.60). Das Gymnasiallehramt ist das einzige Beamtenamt, das auf diese lange Sicht bis heute eine Arbeitszeitverlängerung erfahren hat. Alle anderen Beamten, auch alle anderen Lehrämter (und Tarifbeschäftige), haben seither noch eine Verkürzung der Arbeitszeit zu verzeichnen. Ursächlich sind neben einer unvollständigen Teilhabe an Arbeitszeitverkürzungen seit Mitte der 1960er Jahre die beiden überproportionalen Pflichtstundenerhöhungen 1998 und 2004. Allein in diesem Zeitraum stieg die Arbeitszeit der Gymnasiallehrer um 8,5 %, die der übrigen Beamten "nur" um 6,5 % und die der anderen Lehrämter durchschnittlich sogar "nur" um ca. 5 %. Ungleiche Arbeitszeiterhöhungen, die besonders eine Beamtengruppe benachteiligen, wirken wie eine Besoldungskürzung und Abwertung des Amtes. Sie beträgt im Gymnasiallehramt im Vergleich mit allen anderen Beamten in NRW seit 1998 2-3 % - was 20-30 % des Abstandes zur nächsten Besoldungsgruppe entspricht. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 5.5.15 u.a. festgestellt, dass ein Abschmelzen des Besoldungsabstandes vergleichbarer Gruppen um mehr als 10 % verfassungsrechtlich bedenklich ist, weil die Wertigkeit der Ämter dann nicht mehr hinreichend differenziert wird. Wie beurteilen Sie die Verschlechterung des Gymnasiallehramtes gegenüber anderen Ämtern durch überproportionale Arbeitszeiterhöhungen seit 1998? Können Sie sich dafür einsetzten, dass Gymnasiallehrkräfte im Jahr 2015 nicht als einzige Beschäftigtengruppe in Deutschland eine höhere Arbeitszeit haben als vor über 50 Jahren?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sommerfeld,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 06.05.2015. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in der vergangenen Debatte um die Beamtenbesoldung dafür ausgesprochen, die Tarifergebnisse des Öffentlichen Dienstes 1:1 auf alle Beamten zu übertragen. Leider ist die Landesregierung unserer Meinung nicht gefolgt und hat die oberen Tarifgruppen von der Erhöhung ausgenommen.
Richtig ist, dass sich die Wochenarbeitszeit der Gymnasiallehrerinnen und Lehrer von ursprünglich 25 Stunden auf heute 25,5 Stunden erhöht hat, während insgesamt ein Rückgang der Wochenarbeitszeit beim Beamten im Allgemeinen zu verzeichnen ist. Betrachtet man die Gruppe Lehrer/innen im Speziellen, ergibt sich folgendes Bild für Nordrhein-Westfalen:

Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer beträgt
in der Regel
1. Grundschule 28
2. Hauptschule 28
3. Realschule 28
4. Sekundarschule 25,5
5. Gymnasium 25,5
6. Gesamtschule 25,5
7. Berufskolleg 25,5
8. Förderschule 27,5
9. Schule für Kranke 27,5
10. Weiterbildungskolleg
a) Abendrealschule 25
b) Abendgymnasium 22
c) Kolleg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife) 22
11. Studienkolleg für ausländische Studierende 22
(Quelle: Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW, abrufbar unter:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=223&bes_id=8044&aufgehoben=N&menu=1&sg=0#det323643 )
Wie die Tabelle zeigt, unterscheidet sich die Unterrichtsverpflichtung je nach Schulform und darüber hinaus ebenfalls in den verschiedenen Bundesländern. Unterschiede bei der aufzuwendenden Zeit ergeben sich weiterhin aus fächerspezifischen Gründen. Im Allgemeinen liegen Gymnasiallehrer/innen mit ihren 25,5 Wochenstunden genau im Durchschnitt aller Schultypen.
Neben dem direkten Unterricht von Schülerinnen und Schülern sehen sich Lehrer/innen aller Schulformen mit verschiedenen weiteren Aufgaben konfrontiert. Dazu zählen unter anderem das Vor- und Nachbereiten des Unterrichts, Vorbereitung und Korrektur von Klassenarbeiten / Klausuren und ähnlichen Leistungsnachweisen, Konferenzen, Klassenfahrten, Eltern- und Schülergespräche. Wie lange Lehrer dafür brauchen wird offiziell nicht erhoben, wodurch eine Aussage über die tatsächliche Arbeitszeit von Lehrer/innen auf Basis belastbarer Daten nicht möglich ist. Ohne diese Daten genau zu kennen, scheint mir eine Beurteilung der Arbeitszeiterhöhung schwer möglich zu sein. Weiterhin versichere ich Ihnen, dass ich das Thema fraktionsintern ansprechen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Nettelstroth