Antwort 07.09.2009 von Ralf Matheis Einzelbewerbung

(...) ich sehe grundsätzlich keine Notwendigkeit, die Bundeswehr für Bundeswehrzeiliche Aufgaben einzusetzten. Die mir bekannten bisherigen Regelungen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern (z.B. Einsatz der Bundeswehr im Katastrophenfalle) bedürfen keiner Änderung. (...)