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Ralf Brauksiepe
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Frage von Jens J. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Jens J. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Brauksiepe,

die Argen, die u.a. Langzeitarbeitslose betreuen wurden vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Dem Gesetzgeber wurde bis Ende 2010 Zeit gegeben eine neuen Verwaltungsstruktur zu finden.

Der Bundesarbeitsminister eignigte sich mit den Ländern auf sogenannte Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG). Diese wurden jedoch von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgelehnt.

1.Wie sollte ihrer Meinung nach die Betreuung von Arbeitslosen und Hilfebedürftigen im SGB II ausgestaltet sein?
2.Wie schätzen Sie die Chancen ein, dass es angesichts der Bundestagswahl noch zu einer Einigung bis Mitte 2010 kommt, um noch ausreichend Zeit für den Aufbau einer neuen Verwaltungsstruktur zu haben.
3. Sehen Sie bei den sogenannten Optionskommunen einen Interessenkonflikt hinsichtlich der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen? Sind die Kommunen nicht verleitet reguläre Arbeitsverhältnisse in ihren eigenen Einrichtungen in Arbeitsgelegenheiten umzuwandeln und damit aus Bundesmitteln zu finanzieren?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jürgenahring,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. April zur SGB-II-Neuorganisation, die Sie mir über das Portal www.abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.

Wir sind uns im Klaren, dass viele Menschen enttäuscht sind, weil die Politik es nicht geschafft hat, nach 14.monatiger Diskussion eine einigungsfähige Nachfolgeregelung für die ARGEn vorzulegen. Umso wichtiger ist es, dass die Zeit bis zum Beginn der neuen Legislaturperiode intensiv genutzt wird, Konsequenzen aus den zurückliegenden Diskussionen zu ziehen und eine sachgerechte Antwort vorzubereiten.

Die künftige Lösung muss den Grundsätzen der Föderalismusreform I, dem Demokratieprinzip, dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und dem Urteil des BVerfG entsprechen. Und die Reform muss sicherstellen, dass alle Hilfebedürftigen Zugang zu den Arbeitsmarktinstrumenten und der Arbeitsvermittlung der BA haben und die BA auch zukünftig für eine wirksame und einheitliche Arbeitsmarktpolitik für die Empfänger von Arbeitslosengeld I und II verantwortlich ist. Hier unterscheiden wir uns von der SPD (BM Scholz), die die BA aus der Arbeitsmarktpolitik für Alg II Empfänger hinausdrängen und ein eigenes Bundssozialamt gründen wollte.

Bei der Neuregelung müssen weiterhin kommunale Lösungen möglich bleiben und kommunale Belange in einem rechtssicheren Rahmen berücksichtigt werden. Die Städte und Kreise verfügen über die notwendigen sozialen Kompetenzen, um gerade Personen mit komplizierten Vermittlungshemmnissen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen und in Beschäftigung zu bringen.

Dass Hilfe unter einem Dach möglich ist, beweisen die 20 Kommunen, die heute schon mit den Arbeitsagenturen gut und konstruktiv auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten. Auch in diesem Fall kann z.B. eine gemeinsame Antragstellung organisiert werden, vor Gericht können Klagen gegen zwei Bescheide zu einem Verfahren verbunden werden.

Überhaupt sollten wir uns klar machen, dass eine gute Kooperation und Koordination der Akteure vor Ort immer noch die wichtigste Voraussetzung für eine optimale Vermittlung ist. Deshalb muss für die Zukunft gelten:

Wahlmöglichkeiten erhalten bei der Umsetzung des Urteils, Schaffung transparenter, schlanker und nachvollziehbarer Strukturen, sowie Gewährleistung des lokalen und regionalen Bezugs.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe