(...) ich kann mich den Ausführungen meiner Kollegin nur anschließen. Auch für mich ist selbstverständlich, dass sich Politikerinnen und Politiker nicht in Verwaltungsverfahren einmischen, zumal wenn sie - wie beim Sorgerecht - höchst privater Natur sind. Etwas anderes kann im Einzelfall gelten, wenn vom Verfahren Betroffene selbst um Hilfe bitten. (...)
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