(...) Damit soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher beim Kauf ein qualitativ hochwertiges und sicheres Produkt erhält. Wird mit E-Zigaretten hingegen gesundheitsbezogen als Entwöhnungshilfe geworben, werden sie, ähnlich wie Nikotinpflaster oder – kaugummis, zukünftig als medizinische Produkte eingestuft werden. (...)
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