
(...) Im Sozialversicherungsbereich ersetzt das EU-Recht nicht die bestehenden einzelstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit durch ein einheitliches europäisches System. Die EU-Bestimmungen sehen lediglich eine Koordinierung dieser nationalen Systeme vor. Eine Einheitliche Rente wird es jedenfalls nach der bisherigen Vertragslage, die auch durch den Vertrag von Lissabon nicht verändert wird, deshalb in Europa nicht geben. (...)