(...) Wenn man das gleiche Kriterium des Verfassungsgerichts an die Online-Durchsuchung anlegt, dann heißt das: Jeder von uns hat auf seiner privaten Festplatte sehr persönliche Dinge gespeichert. (...) Und deshalb sehe ich nicht, wie ein Gesetz zur Online-Durchsuchung verfassungskonform gestaltet werden könnte. (...)
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