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Frage von Helmut O. •

Frage an Rainer Brüderle von Helmut O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brüderle,
welche Gründe sprechen nach Ihrer Ansicht dafür den Abgeordneten eine steuerfreie Pauschale zu gewähren und daneben auch noch die Möglichkeit nach Beleg abzurechnen?

Ansonsten beantrage ich für mich die gleiche Pauschale.

Einfacher wäre eine Ergänzung des Grundgesetzes:
"Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen gelten für Abgeorndnete und Bürger in gleichen Maße. Das betrifft auch die Altersversorgung und die steurrlichen Vorschriften zur Gewinnermittlung".
Mit freundlichen Grüssen
für die Gleichbehandlung von Abgeordneten und Bürgern
Helmut Orthmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Orthmann,

vielen Dank für Ihre Frage zur steuerfreien Pauschale für Bundestagsabgeordnete, die ich Ihnen gern beantworte.

Die monatliche Kostenpauschale soll die mandatsbedingten Kosten abdecken. Dazu gehören vor allem die Unterhaltung von Wahlkreisbüros und die Wahlkreisbetreuung, die Mehraufwendungen am Sitz des Bundestages und Fahrtkosten für Reisen in Ausübung des Bundestagsmandats. Solche Kosten müssen auch sonst nicht aus dem der Lebensführung dienenden beruflichen Einkommen bestritten werden. Die Erstattung dieser Kosten durch eine Pauschale hat den Vorteil, daß nicht jede mandatsbedingte Ausgabe jedes Abgeordneten einzeln nachgewiesen und von der Verwaltung überprüft werden muß. Bei genereller Einzelabrechnung dieser Kosten müßte ein zusätzliches großes Referat in der Bundestagsverwaltung die Belege einzeln auf ihre Richtigkeit prüfen. Das würde für alle Abgeordneten mehr Bürokratie bedeuten, vor allem aber für die Steuerzahler sehr viel teurer werden. Da viele Abgeordnete schon jetzt mit der Pauschale nicht auskommen und deshalb einzeln abrechnen, dürfte die Pauschale nicht zu hoch angesetzt sein, sondern sich am tatsächlichen Aufwand orientieren, wie es das Abgeordnetengesetz verlangt. Bei einer generellen Einzelabrechnung wäre der gesamte Erstattungsbetrag also nur wenig niedriger, die Verwaltungskosten würden aber stark ansteigen. Für den Steuerzahler ist die derzeitige Lösung damit kostengünstiger. Im übrigen wird die Abrechnung nach Beleg nicht neben der steuerfreien Pauschale gewährt. Wer einzeln abrechnet, bekommt die belegten Ausgaben erstattet, aber keine zusätzliche Pauschale. Dieses Verfahren entspricht dem der Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer, die in ihrer Steuererklärung die Pauschale in Anspruch nehmen können oder, wenn ihre Werbungskostenausgaben die Pauschale übersteigen, einzeln abrechnen können.

Mit freundlichen Grüßen