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Frage von Guntram S. •

Frage an Rainer Brüderle von Guntram S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Brüderle,

der Kanzlerkandidat der SPD, Peer Steinbrück, möchte gerne in Zukunft die Mieten in Großstädten wie Hamburg begrenzen, ich nehme mal an, durch neue Rechtseinschränkungen von Vermietern.

Inwieweit DARF der Staat laut Verfassung überhaupt in die Vertragsgestaltung zwischen Mietern und Vermietern eingreifen?

Welchen Einfluss haben staatliche Vorschriften wie zur energetischen Sanierung, Bebauungsvorschriften, Mieterschutz etc. auf die Mietkosten?

Welche Folgen haben Mietpreisbegrenzungen in ländlichen Räumen und Kleinstädten, wo die Mieten oft nur das nicht unerhebliche Risiko der Bereitstellung und Instandhaltung einer Immobilie abdecken?

Wird das Angebot an Wohnraum sinken, wenn Vermieter in den aus ihrer Sicht unrentablen Objekten keine Motivation mehr sehen, Wohnraum anzubieten?

Wäre es eventuell im Wahlkampf möglich, zu dem Thema sachlich einmal darzulegen, wieviel die Politik in der VERGANGENHEIT Gutes oder auch weniger Gutes geleistet hat, anstatt mit möglicherweise rechtlich gar nicht durchsetzbaren oder finanziell nicht tragbaren Versprechungen die Wähler zu betören?

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