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Frage von Helmut O. •

Frage an Rainer Brüderle von Helmut O. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Brüdere,

die FDP wehrt sich vehement gegen eine Vergemeinschaftung von Schulden. Auf Ihrer rainer-bruederle.de Webseite schreiben Sie unter /print/22130 sehr treffend dazu:

"Eine Banklizenz für den Rettungsschirm ESM ist eine Inflationsmaschine und eine Vermögensvernichtungswaffe. Das ist weder im deutschen noch im europäischen Interesse."

In dem ESM- Vertrag, den Ihre Fraktion mit überwältigender Mehrheit gebilligt hat steht aber im Artikel 32, Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen unter Absatz neun:

"(9) Der ESM ist von jeglicher Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht, die nach dem Recht eines ESM-Mitglieds für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen oder sonstige der Zulassungs- oder Lizenzierungspflicht sowie der Regulierung unterliegende Unternehmen gilt, befreit."

Auf Ihrer Webseite lese ich weiter:

"Das Bundesfinanzministerium hat sich dazu glasklar geäußert. Aus gutem Grund ist eine solche Banklizenz für den ESM weder vorgesehen
und auch nicht notwendig."

Ist es eventuell möglich, das Sie und Ihre Fraktion diese Äußerung des Bundesfinanzministeriums fehlinterpretiert haben? Ist es nicht so, das es nicht notwendig ist, das ich einen Führerschein habe, wenn mich meine Regierung von der Füherscheinpflicht befreit.
Ensprechend kann doch der ESM bei der EZB Kredite aufnehmen, wenn er von der Lizensierungspflicht als Kreditinstitut befreit ist. Nach meiner Auffassung kann er also unbegrenzt Staatsanleihen maroder Euro- Staaten kaufen, wenn er diese bei der EZB als Sicherheiten für neue Kredite hinterlegt. Es bedürfte doch nur der Mehrheit der im ESM vertretenen Mitglieder, und die läßt sich sicher leicht finden. :)

Es würde sehr mich freuen, wenn Sie mir erläuern könnten, warum meine diesbezüglichen Überlegungen falsch sind.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Oellers

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Oellers,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bundestag und Bundesrat haben dem Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt.

Eine umfangreiche Dokumentation mit einer Vielzahl detaillierter Erläuterungen und Hinweise finden Sie im "Dossier Euro-Stabilisierung" auf der Homepage der FDP-Bundestagsfraktion: http://www.fdp-fraktion.de/Dossier-zur-Schuldenkrise/870b316/index.html. Über eine Banklizenz verfügt der ESM nicht. Er kann sich nicht über die Europäische Zentralbank refinanzieren.

Im Übrigen müssen alle wesentlichen Entscheidungen, die der ESM treffen kann, einschließlich der Gewährung von Finanzhilfen oder Änderungen am Ausleihvolumen und Stammkapital, einstimmig durch die Finanzminister des Euro-Währungsgebiets getroffen werden, womit Deutschland jederzeit ein Vetorecht zukommt.

Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. Dieser umfangreiche Parlamentsvorbehalt geht auf Initiative und Drängen der FDP-Bundestagsfraktion zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle