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Philipp-Sebastian Kühn
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Frage von Hannelore R. •

Frage an Philipp-Sebastian Kühn von Hannelore R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kühn,

Sie gehören zum Eingebenausschuß der Hamburger Bürgerschaft.
Bitte, erklären Sie mir folgendes, denn ich brauche dringend Nachhilfe-Unterricht in Rechtstaatlichkeit:
Ich habe Radio Schleswig-Holstein Werbeaufträge für ca. 20 MioDM vermittelt, für die ich lt. Vertrag Provisionen hätte erhalten müssen. RSH hat nur ca. 1/6 der Provisionen gezahlt, für den Rest mußte ich klagen: 17 Jahre lang. Rechtsbeugende Richter habe keinen einzigen Beleg anerkannt, obwohl nach dt. Handelsvertreterrecht Belege anerkannt werden MÜSSEN.
Die Richter haben ihre Rechtsbeugung nicht nur zugegeben, sondern mich auch ausgelacht, als ich ankündigte, gegen sie vorzugehen.
Seit 1995 versuche ich bei den Zuständigen Unterstützung zu bekommen, werde aber überall abgewimmelt. Jetzt habe ich mich an den HH Eingabenausschuß, dem Sie angehören, gewandt, der meine Eingabe abgelehnt hat mit der Begründung: "Ein Anliegen ist nicht erkennbar."
Rechtsbeugung ist eine Straftat. Verträge sind einzuhalten.
Wieso wurde meine Eingabe abgelehnt?
Durch die mit diesem Prozeß verbundenen Aufregungen habe ich mehrere Schlaganfälle erlitten. Warum soll ich den Verlust meiner Gesundheit, meiner Existenz und meines sozialen Umfeldes hinnehmen, nur weil einige deutsche Richter anderes zu tun haben als Recht zu sprechen?
Ich fordere Sie auf, sich für Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, also meiner Eingabe stattzugeben, und nicht die kriminellen Richter durch Ablehnung meiner Eingabe zu begünstigen und zu schützen!
Ich bin es kreuzweise leid, immer wieder durch faule, korrupte, rechtsbeugende Richter und Zuständige, die ihre Aufgabe, für die wir - das Volk - sie bezahlen, nicht wahrnehmen, geschädigt zu werden.
Wenn Sie Ihrem Wählerauftrag, zum Wohle der Bürger dieses Landes zu arbeiten, aus welchem Grund auch immer nicht nachkommen können, gehören Sie nicht ins Rathaus und müssen zurücktreten.

Ich erwarte von Ihnen Ihre Bestätigung, daß meiner Eingabe stattgegeben wird.

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Antwort ausstehend von Philipp-Sebastian Kühn
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