Portrait von Philipp Rösler
Antwort 14.01.2008 von Philipp Rösler FDP

(...) Discoräume mit Tanzfläche sind definitiv keine Nebenräume, daher dürfen nur echte und durch Türen abgegrenzte Nebenräume (abgetrennte Bars, Raucher-Lounges, etc.) als Raucherraum ausgewiesen werden - und eben nicht die Tanzfläche. Nach Interpretation des Gesetzes der Landesregierung spricht das Vorhandensein einer Tanzfläche schon per se gegen einen Nebenraum. (...)