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Petra Sitte
DIE LINKE
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Frage von Hans - Jürgen H. •

Frage an Petra Sitte von Hans - Jürgen H. bezüglich Finanzen

Was wollen Sie tun um die Steuergerechtigkeit im Steuersystem der BRD zu verbessern? Insbesondere wie soll die Steuerschere zwischen Arm und Reich verkleinert werden? Wie soll die Steuerflucht verhindert werden?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Herzberg,

DIE LINKE fordert ein verteilungsgerechtes Steuersystem, das kleine und mittlere Einkommensbezieher entlastet und Vermögende und steuerlich Leistungsfähige stärker belastet. So muss das Steueraufkommen dauerhaft und sozial gerecht erheblich erhöht werden, um die Kosten der Krise, eines sozial-ökologischen Umbaus und des Ausbaus des Sozialstaats zu finanzieren.

Die Steuern für Best- und Besserverdienende und große Unternehmen wurden in den vergangenen zehn Jahren massiv gesenkt. Heute zahlt dank der damaligen Koalition von SPD und Grünen ein Einkommensmillionär jährlich über 100.000 Euro weniger Steuern als Ende der 90er Jahre. Noch deutlicher ist die Körperschaftsteuer gefallen, die bei Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erhoben wird. Allein dadurch kam es von 2001 bis 2008 zu Steuerausfällen in einer Gesamtsumme von über 100 Milliarden Euro gegenüber dem Stand Ende der 90er Jahre. Den Staat finanzieren mittlerweile vor allem die abhängig Beschäftigten. Rund drei Viertel des Steueraufkommens werden durch die Lohn-, Umsatz- und Verbrauchssteuern aufgebracht. Im internationalen Vergleich sind die auf Unternehmens- und Vermögenseinkommen erhobenen Steuern viel zu gering.

Die Große Koalition setzte die von SPD und Grünen begonnene Fehlentwicklung fort. So wurde die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben, die Entfernungspauschale grundgesetzwidrig zurückgestutzt und gleichzeitig erneut die Steuer für Kapitalgesellschaften gesenkt.
DIE LINKE fordert, die Umverteilung von unten nach oben zu beenden und umzukehren:

* die Einkommensteuer sozial und gerecht reformieren: Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zum Grundprinzip machen; das Steuerrecht einfach und transparent gestalten; Personen und Familien mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen entlasten und Steuerpflichtige mit hohen und sehr hohen Einkommen stärker heranziehen;

o den Grundfreibetrag auf 9.300 Euro erhöhen, so dass mehr als 12.000 Euro brutto im Jahr steuerfrei bleiben;
o Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden zum persönlichen Steuersatz versteuern statt mit einer Pauschalsteuer von 25%;
o den Spitzensteuersatz auf 53% anheben;
o die Steuerbelastung bis zum Spitzensteuersatz von 53% linear ansteigen lassen (Eintrittspunkt 65.000 Euro); dieser Tarifverlauf führt dazu, dass diejenigen, die weniger als 70.245 Euro im Jahr zu versteuern haben, entlastet werden; diejenigen, die mehr haben, werden belastet;
o das Ehegattensplitting abschaffen: individuelle Besteuerung einführen, tatsächliche Betreuungs- und Pflegeleistungen sowie das Zusammenleben mit Kindern steuerlich fördern;
o den steuerlichen Betriebsausgabenabzug für Geschäftsführungs-, Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen auf das 20fache des Lohnes eines Facharbeiters bei Vollzeitbeschäftigung in der untersten Lohngruppe begrenzen;

* die Pendlerpauschale neu regeln: die Fahrtkosten unabhängig vom Verkehrsmittel anerkennen, auszahlen und mit dem Einkommen versteuern, damit niedrige Einkommen nicht länger benachteiligt werden;
* eine höhere Erbschaftssteuer realisieren: den Erbberechtigten einen einheitlichen Freibetrag in Höhe von 150.000 Euro gewähren; für Erbinnen und Erben, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, für Kinder, hinterbliebene Ehegatten und für eine vom Vererbenden benannte Person (beispielsweise Lebenspartnerin oder Lebenspartner) diesen Freibetrag verdoppeln; bei Betriebsvermögen nur das Anlagevermögen zur Berechnung der Steuer heranziehen;
* die Vermögenssteuer als Millionärssteuer wieder einführen: Privatvermögen von über einer Million Euro mit mindestens fünf Prozent besteuern;
* die Finanzmärkte regulieren: eine Börsenumsatzsteuer einführen; Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren unabhängig von der Haltedauer zusammen mit anderen Einkünften zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern, den Sparerfreibetrag beibehalten und Steueroasen austrocknen;
* die Senkung der Körperschaftssteuer von 25% auf 15% zurücknehmen und die Bemessungsgrundlage verbreitern;
* den ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent ausweiten auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder, apothekenpflichtige Arzneimittel und arbeitsintensive Dienstleistungen des Handwerks sowie Hotellerie und Gastronomie; für kleine Unternehmen und Selbstständige regeln, dass bei einer Rechnung die Umsatzsteuer erst nach dem Zahlungseingang abzuführen ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Petra Sitte

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