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Frage von Detlef B. •

Frage an Petra Heß von Detlef B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Heß, im Programm der SPD steht der Begriff," Steuerbonus". Er beinhaltet, dass man per Postkarte auf eine Steuererklärung verzichtet und dafür 300/600 € erhält. Ihre Partei moniert die Steuersenkungspläne der anderen Parteien. Wie stehen Sie dazu ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brühl,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Wir wollen, dass Millionen von Steuerpflichtigen mit ihrer Steuererklärung keinen Aufwand mehr betreiben müssen.

Wir bieten allen 30 Millionen Lohnsteuerpflichtigen an, künftig per Postkarte an das Finanzamt auf die jährliche Einkommensteuererklärung verzichten zu können. Damit sich das für die Steuerzahler rechnet, erhalten Ehepaare einen Lohnsteuer-Bonus in Höhe von 600 Euro und Singles in Höhe von 300 Euro pro Jahr. Der Lohnsteuerbonus ist ein ergänzendes, freiwilliges Angebot für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jeder Lohnsteuerpflichtige kann als Option den Lohnsteuerbonus vom Staat bekommen, wenn er auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichtet.

Der Bonus entlastet vom komplizierten Lohnsteuerausgleichsverfahren. Er bringt oft einen finanziellen Vorteil: Für einen kinderlosen Alleinverdiener mit 40.000 Euro Bruttoverdienst lohnt es sich bei Werbungskosten in Höhe von bis zu 1.795 Euro. Der Bonus wirkt wie eine pauschale Erstattung von Sozialversicherungsabgaben. Auch Eheleute, die beide berufstätig sind, können den Bonus bekommen, dafür müssen sie aber die Steuerklasse IV wählen und ggf. das neue entlastende Faktorverfahren anwenden. Wer neben seinem Lohn noch Kapitaleinkünfte hat (z.B. Zinsen vom Sparbuch), kann trotzdem die pauschale Erstattung wählen.

Das Angebot richtet sich an alle 30 Millionen Lohnsteuerpflichtigen – und wird sich für viele lohnen. Allein zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben zurzeit keine Lohnsteuererklärung ab, da sie den Aufwand scheuen, weil sie keine Erstattung erwarten oder weil ihnen das Steuerrecht schlicht zu kompliziert ist. Hinzu kommen all diejenigen, die nur eine geringe Erstattung erwarten oder sich künftig gern den Aufwand für die Erstellung einer Lohnsteuererklärung sparen wollen.

Die Lohnsteuer wird nach geltendem Recht ermittelt, also auch unter Berücksichtigung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags oder des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende. Der Arbeitgeber zieht sie wie bisher ein. Wenn sie vollständig gezahlt ist, gibt es künftig anstelle des aufwändigen „einkommensteuerlichen Veranlagungsverfahrens“ die Alternative der Postkarte ans Finanzamt. Jeder, der das Angebot annimmt, weiß sofort, wie hoch seine Entlastung ausfällt. Besonders attraktiv ist diese Option für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen – so wird der Lohnsteuer-Bonus zu einem Ausgleich für die Sozialversicherungsbelastungen im (nahezu steuerfreien) Niedriglohnbereich.

Die Finanzämter werden deutlich entlastet, denn dort fällt weniger Arbeit an. Damit werden Kapazitäten frei, die wir für eine konsequente Verfolgung der Steuerhinterziehung nutzen können. Durch die Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge bereits an der Quelle belastet. Deshalb müssen diese Einkünfte nicht mehr steuerlich erfasst werden. Erst die Abgeltungssteuer macht es möglich, den Lohnsteuer-Bonus sehr vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anzubieten.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Heß