(...) Zu Ihrer Frage bezüglich der Anrechnung des Kindergeldes auf die ALG II-Leistungen ist folgendes zu sagen: Die ALG II-Leistungen sollen das Existenzminimum sichern. Es ist konsequent, dass vorhandenes Einkommen gegen gerechnet wird. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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