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Frage von Detlev B. •

Frage an Peter Wichtel von Detlev B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wichtel,
am 26. Januar 2012 wurden Sie lt. Protokoll zum Tagesordnungspunkt 17 "Luftverkehr" als Redner genannt.
Auszug aus dem Plenarprotokoll 17/155:
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
– Drucksache 17/8098 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(15. Ausschuss)
– Drucksache 17/8467 –
Berichterstattung:
Abgeordnete Kirsten Lühmann
Die Reden, die wir zu Protokoll nehmen, stammen von Peter Wichtel und Daniela Ludwig, CDU/CSU, Kirsten Lühmann, SPD, Herbert Behrens, Die Linke, Stephan Kühn, Bündnis 90/Die Grünen, und vom Parlamentarischen Staatssekretär Jan Mücke.2)

Allerdings wird im Protokoll Ihre Rede nicht aufgeführt.
1. Haben Sie die Rede gehalten ? Wenn ja, warum wird diese Im Protokoll nicht ebenfalls aufgeführt ?
2. Haben Sie die Rede nicht gehalten ? Wenn ja, warum werden Sie dann als Redner genannt ?
3. Ist es üblich, Redner zu benennen, die Ihre Rede dann aber nicht halten ?
4. Warum wurde die Änderung des Luftverkehrgesetzes offensichtlich ohne parlamentarische
Beratung in kürzester Zeit durch das Parlament angenommen ? Es geht in der Änderung schließlich um den Einsatz von Drohnen über dem Bundesgebiet. Hier hätte es meines Erachtens eine ausgiebige (und ggf. auch öffentliche) Diskussion geben müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Detlev Bock

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bock,

gerne gehe ich im Folgenden auf Ihre Frage vom 30. Januar bezüglich der Änderung des Luftverkehrsgesetzes ein.

Zunächst will ich an dieser Stelle verdeutlichen, dass alle Reden im Deutschen Bundestag, unabhängig davon ob sie zu Protokoll gegeben werden oder nicht, natürlich im Plenarprotokoll öffentlich nachzulesen sind. Auch die von Ihnen angesprochenen Beiträge zur zweiten und dritten Lesung der Änderung des Luftverkehrsgesetzes sind, inklusive meiner Rede, schriftlich hinterlegt. Suchen Sie hierzu einfach die Sektion „zu Protokoll gegebene Reden“ und hier „Anlage 12“ am Ende des Plenarprotokolls des vergangenen Donnerstags, des 26. Januars auf.

Hintergrund der zu Protokoll gegebenen Reden ist im Übrigen, dass die Zeit für die Debatten im Plenum des Deutschen Bundestages schlicht nicht ausreicht, um die Vielzahl der zur Beratung anstehenden Gesetzentwürfe alle mit ausführlicher Aussprache zu behandeln. So haben in der betreffenden letzten Sitzungswoche beispielsweise nahezu 30 Punkte auf der Tagesordnung des Plenums gestanden. In Anbetracht der Tatsache, dass dabei einzelne Gesetzesvorhaben bis zu eineinhalb Stunden debattiert werden und zudem Abstimmungen stattfinden, die zusätzlich zeitlich angerechnet werden müssen, wird deutlich, warum einige der geplanten Aussprachen zu Protokoll gegeben werden müssen.

Unabhängig davon ist die Änderung des Luftverkehrsgesetzes aber natürlich parlamentarisch beraten und auch nicht wie von Ihnen skizziert in kürzester Zeit verabschiedet worden. Die Gesetzesvorlage hat den üblichen Weg der Gesetzgebung genommen, der bereits im September des vergangenen Jahres mit der Verabschiedung des Entwurfes seitens der Bundesregierung begonnen hat. Anschließend wurde das Dokument an den Bundesrat überwiesen, dort im Plenum debattiert und Anfang November mit der üblichen Stellungnahme an die Bundesregierung zurück überwiesen. Nach einer weiteren Gegenäußerung der Bundesregierung wurde der Gesetzentwurf wie üblich in den Deutschen Bundestag eingeführt. Hier wurde er in erster Lesung am 15. Dezember 2011 im Plenum beraten und an die Fachausschüsse überwiesen. Dort wurde der Entwurf am 25. Januar in der Sitzung des federführenden Verkehrsausschusses und – unabhängig davon – zudem in den Sitzungen der drei mitberatenden Ausschüsse (Rechtsausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ) debattiert. Abschließend wurde die Vorlage dann in der zweiten und dritten Lesung am 26. Januar erneut im Plenum beraten. Im Verlauf der parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag war der Gesetzentwurf zudem – wie jeder andere Entwurf auch – zu jeder Zeit öffentlich einzusehen und abrufbar.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Ansicht, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes – wie in der deutschen Gesetzgebung üblich - ausgiebig, und nicht wie von Ihnen vermutet ohne parlamentarische Beratung oder in kürzester Zeit behandelt wurde.

Zudem merke ich an dieser Stelle gerne an, dass ich auf meiner Homepage und in meinem Newsletter immer ausführlich über alle von mir gehaltenen Reden und die diesbezüglichen Thematiken berichte.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Wichtel