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Peter Tomaschko
CSU
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Frage von Christian w. •

Frage an Peter Tomaschko von Christian w. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Abgeordnete,
viele Eltern machen sich bezüglich des nach den Sommerferien beginnenden Schulbeginns größte Sorgen. Die von der Regierung beschlossenen Regelungen zum Schutz vor Ansteckung unserer Kinder in Schulen ist mehr als unzureichend und garantiert geradezu ein wahrscheinliches Risiko einer Ansteckung mit dem Tödlichen Covid 19 Virus!! Kinder halten sich, da minderjährig, allein schon aus Spieltrieb nicht an soetwas wie Abstandsregeln!
Ich fordere Sie zu einem Umdenken auf, die Schulanwesenheitspflicht ab sofort Gesetzlich einzustellen und gegen ein "Recht auf Beschulung" abzuändern, wie es ZB auch in anderen Ländern der Fall ist. Dadurch können Menschenleben geschützt werden. Dadurch könnten wir Eltern unsere Kinder auch weiterhin zuhause unterrichten was wie ich finde bisher sehr gut funktioniert hat.

Ich bitte Sie diesen Vorschlag im Bundestag vorzutragen und darüber positiv abzustimmen.
Eine Rückmeldung diesbezüglich würde mich und alle Eltern die das Thema ebenso am Herzen liegt sicher hilfreich sein.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
C. W.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Unterrichtsbetrieb ab Herbst 2020.
Oberste Priorität hat weiterhin der Gesundheitsschutz der Schüler, Lehrkräfte und des schulischen Personals.
Aktuell bereiten wir in Bayern für das kommende Schuljahr 2020/2021 den Regelbetrieb unter Hygieneauflagen vor. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen ab 8. September wieder alle Schülerinnen und Schüler täglich im Präsenzunterricht unterrichtet werden. Ziel des Konzepts ist, dass die bayerischen Schulen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag auch im kommenden Schuljahr bestmöglich nachkommen können.

Voraussetzung für einen Regelbetrieb in Schulen unter Hygieneauflagen ist, dass sich das Infektionsgeschehen weiterhin positiv entwickelt und der derzeitige Mindestabstand von 1,5 Metern in den Klassenräumen sowie die damit verbundenen Klassenteilungen aufgehoben werden können. Die Hygieneauflagen werden vor Beginn des neuen Schuljahrs in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium in einem neuen Hygieneplan der aktuellen Situation angepasst. Basis hierfür ist der bestehende Hygieneplan, der neben allgemeinen Aspekten wie etwa regelmäßiges Händewaschen, Einhaltung der Husten- und Niesetikette auch Vorgaben zum Verhalten im Schulgebäude vorsieht.

Darüber hinaus werden für den Schulbetrieb verschiedene (ggf. lokal oder regional greifende) Szenarien für den Fall steigender Infektionszahlen entwickelt.

Sehr geehrter Herr W., ich verstehe Ihr Anliegen. Wir arbeiten deshalb intensiv daran, ein Konzept für den Regelbetrieb an Schulen zu erstellen, dass den Schutz vor COVID-19 und damit die gesundheitliche Unversehrtheit von Schülern, deren Angehörigen sowie von Lehrkräften und schulischem Personal bestmöglich sicherstellt. Dennoch muss – sofern dies das Infektionsgeschehen zulässt - jedem Schüler ein fairer und uneingeschränkter Zugang zu den Bildungseinrichtungen ermöglicht werden. Denn durch Corona wurde wieder einmal deutlich: Lernen lebt von der sozialen Interaktion im Kontakt mit anderen Lernenden und der Lehrkraft.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tomaschko

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