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Peter Ramsauer
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Frage von Peter K. •

Frage an Peter Ramsauer von Peter K. bezüglich Verkehr

THEMA : Kraftrad 125ccm

Der Umstieg von 50er auf 125er sollte erleichtert werden!
Es spricht nichts dagegen, wenn man zum Erwerb bzw. Berechtigung zum
Fahren einer 125ccm in die Fahrschule muss.Allerdings, finde ich es eine unverschämtheit, hierfür 1200 € zu verlangen.Ich möchte ja auch nicht Motorrad fahren (>125ccm).Lediglich die Erlaubnis haben, mit meinem Autoführerschien + Zusatz(max. 125ccm) ein Zweirad fahren zu dürfen.(Wie es in Österreich mal
wieder uns vorgemacht wird!)
Ich besitze nun meinen Klasse 3_PKW Führerschein seit April´1994, seit jeher unfallfrei und bin seit ca. 4 Jahren "Rollertechnisch" im Stadtverkehr (ca. 20.000km), toitoitoi;) unterwegs... Nichts destotrotz kann man durch die Neuregelung ´2013 noch nicht mal mehr am fliessendem Verkehr (50km auf 45km) mehr teilnehmen und wird erst recht Opfer gestresst- und genervter Verkehrsteilnehmer...!
Welche Begründung beinhaltet eine Änderung vor "1980" und nach "1980" des Gesetzes? Selbstsicheres fahren kann kein 16-Jähriger, der noch nicht einmal dazu erwachsen - geschweige denn vernünftig ist! Genau von dieser Zielgruppe hat wohl der ADAC geredet wenn er von "Unfällen durch "Überholübungen" mit 125ern" geredet hat! Aber ich will hier vom "erleichteren Einstieg" für "erfahrene Verkehrsteilnehmer" reden!
Diverse Pro-Agumente sind meiner Meinung nach:
1) Vermindertes Verkehrsaufkommen,verminderte Parkplatzproblematik
2) Menschen mit verminderter finanzieller Situation
Strecken von mehr als 10km besser und schneller zurücklegen zu können!
PS:Haben Sie solch eine Strecke jemals zurückgelegt?
3) Wirtschaftliche begünstigte Situation durch Industrie
4) Weniger co_2 u. Abgasaustoss unserer Umwelt zu Liebe
- Warum soll man den "A1-Fschein" für ca.1600 € erwerben um "125er" zu fahren,wenn man gleich eine grosse Masch. fahren kann?
- Wie kann es sein dass jeder junge 18j."Piesepampel" Motorrad 27kW=36,71ps oder einen Ferrari 360kw=490ps fahren kann?
Dank Ihrer Zeit!
Mfg PK

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kocks,

vielen Dank für Ihre Frage, warum es Inhabern einer Pkw-Fahrerlaubnis mit Erteilungsdatum vor dem 1. April 1980 gestattet ist, Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen, während Inhaber einer Pkw-Fahrerlaubnis, die nach dem 30. März 1980 erteilt wurde, eine Ausbildung und Prüfung absolvieren müssen. Warum das so ist, beantworte ich Ihnen gerne.

Inhaber einer vor dem 1. April 1980 erteilten Pkw-Fahrerlaubnis dürfen grundsätzlich Leichtkrafträder führen. Das beruht auf einer Besitzstandsregelung, wie sie üblicherweise bei Veränderung der Fahrerlaubnisklassen getroffen wurde und wie sie auch mit der Einführung der Leichtkrafträder bis 80 cm3 und 80 km/h im Jahre 1980 verbunden war.

Die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern war bis zum 31. März 1980 in den Fahrerlaubnisklassen 2, 3 oder 4 eingeschlossen. Durch Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979 wurden Leichtkrafträder der Fahrerlaubnisklasse 1 und aufgrund der aus Verkehrssicherheitsgründen vorgenommenen weiteren Differenzierung der Motorradfahrerlaubnis schließlich der Klasse 1b zugeordnet. Mit der Änderung der Begriffsdefinition für Leichtkrafträder (max. 125 cm3, max. 11 kW) durch Verordnung vom 14.02.1996 wurde die Klasse bereits an die jetzige EG-Klasse A1 angepasst.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Leichtkrafträder bis 125 ccm (Klasse A1) unter den Führerschein der Klasse B fallen. Dies folgt aus Artikel 5 Abs.3 b) der derzeit geltenden Richtlinie des Europäischen Rates vom 29.07.1991 über den Führerschein (91/439/EWG - 2. EG-Führerschein-Richtlinie). Nur wenige Mitgliedstaaten haben aber von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

In Deutschland hat man sich dafür entschieden, diese Möglichkeit im Interesse der Verkehrssicherheit nicht in Anspruch zu nehmen. Stattdessen gilt die Regelung, eine speziell auf Leichtkrafträder abgestimmte zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung durchzuführen.

Frühere Untersuchungen von Unfällen mit Leichtkrafträdern hatten gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht ausreicht, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicher ein Leichtkraftrad zu führen. Die Absolvierung einer zweiradspezifischen Ausbildung ist daher unabdingbar zum Führen von Leichtkrafträdern.

In der neuen, 3. EG-Führerschein-Richtlinie (Artikel 6 Nr. 3 b) der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.12.2006 über den Führerschein, die seit dem 19.01.2013 zur Anwendung kommt, wurde den Mitgliedstaaten das Wahlrecht ebenfalls eingeräumt. Im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie hatte sich der Gesetzgeber nach intensiver Diskussion mit allen Beteiligten (Verbänden, zuständigen Landesbehörden, Bundesanstalt für Straßenwesen) entschieden, im Sinne der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer Leichtkrafträder nicht unter die Fahrerlaubnis-Klasse B zu fassen. Diese Entscheidung ist durch Beschluss zur Drs. 660/10 am 17.12.2010 vom Bundesrat bestätigt worden.

Ebenso kann eine verkürzte praktische Ausbildung eine vollumfassende Fahrschulausbildung nicht ersetzen. Schlussendlich setzt die zu absolvierende praktische Prüfung eine fundierte Ausbildung voraus. Insofern bitte ich um Verständnis, dass eine Änderung der bestehenden Vorschriften nicht beabsichtigt ist. Eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Inhabern einer deutschen Fahrerlaubnis gegenüber solchen aus anderen EU-Staaten besteht nicht, da das EU-Recht eine unterschiedliche Praxis ausdrücklich zulässt.

Der Schwerpunkt der Verkehrspolitik liegt in der Wahrung und Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Menschen. Alle Maßnahmen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung müssen sich daher im Interesse aller Verkehrsteilnehmer an diesem Kriterium orientieren.

Die Entscheidung beruht auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die ergeben haben, dass eine Ausbildung für einen Pkw nicht ausreicht und somit ein erhöhtes Unfallrisiko für die Personen besteht, die ohne diese Ausbildung vom Pkw auf ein Leichtkraftrad umsteigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Ramsauer

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