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Peter Ramsauer
CSU
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Frage von Michael K. •

Frage an Peter Ramsauer von Michael K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Ramsauer,

ich arbeite seit 1999 aktiv an unserer Energiewende mit dezentral einsetzbarer Photovoltaik.

Nach einem guten Jahrzehnt stetigen Wachstums sind die Erneuerbaren Energien durch ein einzigartiges Gesetz, dem Erneuerbaren Energien Gesetz EEG, auf dem besten Wege, den zentralen Energieerzeugungen den Spiegel der durch sie entstandenen Krisenherde vorzuhalten. Nur so lässt sich der augenblicklich desaströse politische Aktionismus verstehen.

Hier geht es bekanntermaßen um eine Zementierung von Macht und Kapital für Wenige auf Kosten der Gefährdung von weit über 100.000 neu entstandenen und zukunftsweisenden Arbeitsplätzen im Inland und einer sozial ausgewogenen Weltpolitik für unsere Kinder.

U.a. die fdp liefert besonders in diesen Wochen für alle Bürger erkennbar: Verunsicherung durch eine chaotische Energiepolitik die bereits erste Insolvenzen in der Photovoltaikbranche als ihren Verdienst anerkennen muss. Der vorliegende Gesetzentwurf kostet unsere Industrienation postwendend die Technologieführerschaft. Damit verbleiben nur noch chinesische, bestenfalls asiatische Produkte im Portfolio und das Wissen um unsere einst hohen Anschubinvestitionen.

Noch ist Deutschlands nachhaltige Energiepolitik ein weltweites Vorbild, die netzstabilisierenden Auswirkungen u.a. der PV bieten Versorgungssicherheit und haben (dem Atomstaat) Frankreich und (dem Kohlestaat) Polen selbige in den kalten Wintertagen 2012 bescheert.

Der Merit Order Effekt (Senkung des Spitzenstrompreises) an der Leipziger Strombörse lässt energieintensive Industrien in Deutschland (EEG Umlagebefreit) profitieren.

Nächstes wichtige Thema ist die Marktprämie (1 Mio €/d!).

Exakt ein Jahr nach Fukushima soll ein Freibrief für unkontrollierbare Eingriffe - die Verordnungsermächtigung- das Vertrauen der Wirtschaft in die Politik schmälern, sowie nachhaltigen Investitionen die Grundlage entziehen.

Meine Frage an Sie Herr Ramsauer: wie schätzen Sie die aktuelle Situation ein?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kammerloher,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. März 2012 zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur weiteren Entwicklung der Photovoltaikförderung. Den Erneuerbaren Energien gehört die Zukunft. Unter dem Eindruck der furchtbaren Katastrophe in Japan haben wir im letzten Jahr die Weichen dafür gestellt, dass wir noch schneller die Modernisierung unserer Energieversorgung voranbringen können. Wir wollen weg von den atomaren und fossilen Energien und hin zu den Erneuerbaren Energien. Auf diesem Weg kommen wir sehr gut voran.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist ein großer Erfolg. Dies gilt vor allem auch für den Bereich der Photovoltaik. In Absprache mit der Solarbranche hatten
wir ein jährliches Ausbauvolumen von 2.500 bis 3.500 MW erwartet und im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert. Dieses Ziel wurde deutlich übertroffen. So wurden
z. B. im letzten Jahr Anlagen mit einer Leistung von 7.500 MW neu angeschlossen – davon ein Zubau von rund 3.000 MW allein im Dezember.

Auf unserem erfolgreichen Weg in ein regeneratives Zeitalter dürfen wir jedoch die Kosten für die Verbraucher – die Menschen und Unternehmen in unserem Land – nicht aus dem Auge verlieren. Die Energiepreise haben zudem einen entscheidenden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes gegenüber anderen Staaten. Deshalb müssen wir alles daran setzen, ein weiteres Ansteigen der Energiepreise zumindest zu begrenzen. Aus diesem Grund haben wir uns im letzten Jahr das Ziel gesetzt, dass die vom Stromverbraucher zu zahlende EEG-Umlage die Größenordnung von 3,5 Cent/kWh nicht überschreiten darf. Für 2012 haben die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage auf 3,59 Cent/kWh festgesetzt. Bereits vor dem enormen Zubau im Dezember 2011 prognostizierten die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2013 eine EEG-Zulage für die Stromverbraucher zwischen 3,66 und 4,74 Cent/kWh. Wir handeln jetzt schnell, damit die EEG-Umlage im kommenden Jahr nicht noch schneller ansteigt.

Aufgrund der stark gesunkenen Herstellungskosten benötigt die Photovoltaik auch deutlich weniger Unterstützung. Es hat sich eine Überförderung ergeben, die wir zum Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt schnellstens beseitigen müssen. Das ist der Grund, warum wir erneut im Deutschen Bundestag die Fördervoraussetzungen geän¬dert haben und dabei die Fördersätze senken konnten.
Zum 1. April 2012 werden die Vergütungssätze einmalig wie folgt gesenkt:
• bei Dachanlagen bis 10 kW um 20 % auf 19,5 Cent/kWh
• bei Dachanlagen bis 1.000 kW um 25 % bis 32 % auf 16,5 Cent/kWh
• bei allen Freiflächenanlangen und Dachanlagen bis 10 MW um 25 % bis 28 % auf 13,5 Cent/kWh.

Anlagen mit einer Leistung von über 10 MW werden nicht mehr gefördert.
Dachanlagen auf neu errichteten „Nicht-Wohngebäuden“ im Außenbereich erhalten künftig die Vergütung nach dem Tarif für Freiflächenanlagen. Damit sollen so genannte „Solarstadl“ nicht mehr gefördert werden. Hierbei handelt es sich um Scheingebäude, die nur zu dem Zweck gebaut wurden, die höhere Förderung für Dachanlagen zu erhalten. Die CSU-Landes¬gruppe hat sich dafür eingesetzt, dass diese Beschränkung nicht für Ställe sowie bei Vollaussiedlungen im Außenbereich gilt. Diese Gebäude erhalten, auch wenn sie neu errichtet werden, weiterhin die Vergütung für Dachanlagen.
In der Vergangenheit nahm die neu installierte Leistung kurz vor einer neuen Senkung der Fördersätze jeweils sprunghaft zu (z. B. im Dezember 2011 auf 3.000 MW). Um dies zu vermeiden, wird die Förderung künftig monatlich um 1 % (erstmalig am 1. Mai 2012) sinken, sofern sich der Zubau im Beobachtungszeitraum innerhalb des festgelegten Zielkorridors befindet. Für 2012 und 2013 beträgt der Zielkorridor – wie bisher – 2.500 MW bis 3.500 MW. Aufgrund der gesunkenen Herstellungskosten für Photovoltaikanlagen, haben wir die Ausbauziele ab 2014 einer jährlichen Degression von 400 MW unterworfen.

Den bisherigen atmenden Deckel haben wir an das neue System der monatlichen Degression angepasst. Ist der Zubau größer als im Zielkorridor geplant, erhöht sich die Degression für die folgenden drei Monate jeweils in 1.000 MW-Schritten um 0,4 % bei den ersten drei Schritten bzw. um 0,3 % bei den letzten beiden Schritten. Ist der Zubau geringer als im Zielkorridor geplant, sinkt die Degression für die folgenden drei Monate jeweils in 500 MW-Schritten um 0,25 % bei den ersten zwei Schritten und um 0,5 % im dritten Schritt. Bei einem Zubau von unter 1.000 MW erhöht sich die Förderung um 0,5 %.
Ziel des EEG ist es, die Erneuerbaren Energien dabei zu unterstützen, marktfähig zu werden. Das neue Marktintegrationsmodell dient dazu, die Anlagenbetreiber zu motivieren, diesen Weg schneller zu beschreiten. Dachanlagen mit einer Leistung bis 10 kW erhalten die EEG-Vergütung nur noch zu 80 %. Dachanlagen mit einer Leistung bis 1.000 kW erhalten die EEG-Vergütung nur noch zu 90 %. Anlagen ab 1.000 kW erhalten somit nach wie vor die EEG-Vergütung zu 100 %. Mit dem neuen Marktintegrationsmodell schaffen wir für den Anlagenbetreiber einen Anreiz, den darüber hinausgehenden Stromanteil selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten.

Für die CSU-Landesgruppe ist die Sicherstellung eines angemessenen Vertrauensschutzes stets ein entscheidendes Kriterium für ihr politisches Handeln. Deshalb haben wir den ur-sprünglich vom Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium vorgeschlagenen 9. März 2012 als Stichtag für die neuen Fördersätze und Förderregeln klar abgelehnt. Folgende Übergangsfristen wurden vereinbart:

• Dachanlagen, für die nachweislich ein schriftliches oder elektronisches Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 gestellt wurde, erhalten vor dem Juli 2012 noch die aktuellen Fördersätze.
• Freiflächenanlagen, deren Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 gefasst wurde, erhalten vor dem 1. Juli 2012 ebenfalls noch die aktuellen Fördersätze. Das gleiche gilt für Freiflächenanlagen, deren Standort Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens ist.
• Konversionsflächen, deren Aufstellungsbeschluss vor dem 1. März 2012 gefasst wurde, werden vor dem 1. Oktober 2012 noch nach den aktuellen Regeln gefördert. Das bedeutet, dass hier die Fördersätze ab 1. Juli 2012 um 15 % auf 15,95 Cent/kWh sinken.

In den Übergangszeiträumen gelten für die betreffenden Anlagen weder die Größenbegrenzung auf 10 MW noch das Marktintegrationsmodell.
Für den Erfolg unserer Energiewende ist es wichtig, dass wir das schnell wachsende, fluktuierende Angebot aus Wind- und Sonnenenergie noch effektiver nutzen. Dazu sind die Entwicklung und der Einsatz moderner Speichertechnologien zwingend erforderlich. Auf Initiative der CSU-Landesgruppe haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag erarbeitet, in dem wir die Bundesregierung auffordern:

• die Aktivitäten im Bereich Speichertechnologien, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung, weiter zu intensivieren.
• Programme zur Speicherförderung mit Blick auf die verschiedenen Speichermöglichkeiten weiterhin technologieoffen und so auszugestalten, dass insbesondere Speicherkonzepte mit perspektivisch hohem Marktpotenzial gefördert werden. Zudem sollte eine mögliche Förderung im Einklang mit der Entwicklung von Smart Grids sowie mit dem Ausbau des Übertragungsnetzes stehen.
• im Rahmen einer Studie zu prüfen, welchen Beitrag Speicher bereits in einer Mittelfristperspektive zum Erhalt der Systemsicherheit leisten können und dabei zu berücksichtigen, dass Speicher in Konkurrenz zu anderen Flexibilitätsoptionen stehen.
• bis Oktober 2012 Vorschläge für ein Marktanreizprogramm für Speicher vorzulegen. Vo¬raussetzung muss ein erwartbarer Beitrag zur Netzentlastung bzw. -stabilisierung sein. In diesem Sinne sollte insbesondere geprüft werden, inwieweit die Förderung an die Steuerbarkeit des Speichers durch den Verteilnetzbetreiber gekoppelt werden sollte.
• das Programm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zum Beispiel in Anlehnung an das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm als KfW-Förderprogramm in Form von zinsverbilligten Darlehen mit flankierender Förderung aus Bundesmitteln (z. B. dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien) auszugestalten.
• im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ein weiteres Programm für größere (zentrale) Speicher als Demonstrationsanlagen im Rahmen der Energieforschungs-förderung vorzusehen.
• bei jeglicher Förderung die Kosteneffizienz der Technologien sowie bei der Förderhöhe die bereits bestehenden Anreize (wie z. B. den o. g. impliziten Speicherbonus) zu berücksichtigen.

Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes haben wir eine gute Grundlage geschaffen, um unsere Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen und gleichzeitig die Steigerung der Energiekosten für Bürger und Unternehmen zu begrenzen.

Mit freundlichen Grüßen

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