Peter Ligner
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Frage von Brigit P. •

Frage an Peter Ligner von Brigit P. bezüglich Frauen

Was halten Sie davon, daß Frauen, die keine Kinder bekommen haben, einen Abzug bei der Rente erhalten. Egal ob sie keine Kinder aus Gesundheitsgründen bekamen oder einfach keine in die Welt setzen wollten. Der Abzug erfolgt, obwohl immer gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt wurden.
Brigit

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Plock,

vermutlich beziehen Sie sich mit Ihrer Frage auf die Tatsache, dass Frauen wegen ihrer Kindererziehung einen Bonus in ihrer Rentenberechnung erhalten. Ein Strafabzug von erworbenen Rentenantwartschaften wegen Kinderlosigkeit ist mir im Rentenrecht nicht bekannt, er wäre m. E. auch verfassungswidrig.

Gerade Frauen erwerben auch heute noch oft geringere Rentenanwartschaften als Männer - zum Beispiel, weil sie wegen Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder längere Phasen einer Teilzeitarbeit mit entsprechend niedrigen Verdiensten einlegen müssen. Oft bleibt ihnen gar keine andere Wahl, als in schlechter bezahlten Berufen zu arbeiten. Die daraus für die Rente resultierenden Nachteile hat der Gesetzgeber aber insbesondere in den letzten 20 Jahren durch zahlreiche Neuregelungen gemildert, allerdings in einem m. E. nicht ausreichendem Maße.

Kindererziehung erhöht in der Tat die Rente. So gibt es heute für jedes nach 1991 geborene Kind drei Entgeltpunkte, für Geburten vor 1992 einen Entgeltpunkt. Das entspricht einer dreijährigen (oder einjährigen) Beschäftigung mit dem Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr (2009: monatlich 2.573 Euro brutto in den alten, 2.168 Euro in den neuen Ländern). Die Rentenbeiträge für diese so genannte Kindererziehungszeit zahlt der Bund. Für ein vor 1992 geborenes Kind gibt es zurzeit eine monatliche Rente von 27,20 Euro in den alten und 24,13 Euro in den neuen Ländern. Zwei vor 1992 geborene Kinder bringen somit derzeit 81,60 Euro in den alten und 72,39 Euro in den neuen Ländern an monatlicher Rentensteigerung.

Die sogenannte Standardrente erreichen nur die Versicherten, die 45 Jahre lang Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes gezahlt haben. Frauen erreichen die Standardrente so gut wie gar nicht – weil sie meist unter dem Durchschnitt verdienen und wegen Kindererziehungszeiten - auch wegen fehlender Betreuungseinrichtungen - häufig unterbrochene Erwerbsbiografien mit kürzeren Beitragszeiten als Männer haben, also nicht auf 45 Beitragsjahre kommen Zum anderen übernehmen Frauen meistens die familiäre Pflege von Angehörigen, was sich wiederum in mangelnden Rentenansprüchen bemerkbar macht.

Neben einer deutlichen Verbesserung des Rentenniveaus und der Grundsicherung im Alter für alle - niemand soll im Alter weniger als 800 Euro aus Rente oder Grundsicherung haben - will DIE LINKE auch höhere Rentenansprüche für Kindererziehung und Pflege und eine Ausweitung der Anrechnung von Erziehungszeiten: Auch für vor dem 1. Januar 1992 geborene Kinder sollen der Mutter (oder dem Vater) für die ersten drei Lebensjahre eines Kindes pro Jahr Erziehungszeiten in Höhe des Durchschnittseinkommens aller Versicherten gutgeschrieben werden. Sind beide Eltern erwerbstätig und betreuen Kinder, sollen die Ansprüche auf beide verteilt werden.
Weiere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite der LINKEN unter:
http://die-linke.de/wahlen/positionen/themen_az/ad/alterssicherung_von_frauen/

Mit freundlichen Grüßen
Peter Ligner