(...) Ich halte diese Regelung für einen guten Ausgleich der Interessen. Einerseits ist es im Sinne der Volksgesundheit notwendig, dass auch pflanzliche Arzneimittel Ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit und Wirksamkeit nachweisen müssen um als Arzneimittel in der EU zugelassen zu werden. Andererseits sollen traditionelle pflanzliche Arzneimittel, an die die Bürger seit vielen Jahren gewöhnt sind, selbstverständlich auf dem Markt erhalten bleiben. (...)
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