(...) Für die anstehenden Beratungen wäre ich Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir die von Ihnen beschriebene EuGH-Rechtssprechung zukommen lassen könnten. Auch nach Rücksprache mit Rechtsexperten bin ich mir nicht sicher, auf welche konkrete Rechtssprechung Sie sich beziehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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