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Frage von Christof Z. •

Frage an Peter Hintze von Christof Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hintze,

in einer anderen Antwort haben sie Geschrieben: "Ich halte ein Grundeinkommen in Form einer staatlichen Leistung ohne Bedürftigkeitsprüfung für problematisch, da es dem Grundsatz der Leistungsgerechtigkeit widerspricht und keinen Anreiz zur Aufnahme von Arbeit, insbesondere im Rahmen eines sozial geschützten Beschäftigungsverhältnisses, schafft."

Das Grundeinkommen widerspricht nicht der "Leistungsgerechtigkeit", das Gegenteil ist der Fall. Der Unterschied zwischen Hartz IV und einem Geringverdiener-Einkommen (z. B. eine Friseuse) ist so gering, dass das derzeitige System keinen Leistungsanreiz bietet.

Aus Ihren Antworten ziehe ich die Schlussfolgerung, dass Sie sich mit dem Thema "Grundeinkommen" noch nicht intensiv beschäftigt haben, daher möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:
1. Götz Werner hat sein Buch "Einkommen für alle" an alle Bundestagsabgeordneten verteilt. Haben Sie dieses Buch erhalten und auch gelesen?
2. Haben Sie von der derzeit laufenden E-Petition zu diesem Thema gehört?
3. Was halten Sie vom Bürgergeld-Modell von Ihrem Parteikollegen Althaus?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Christof Zottmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zottmann,

mir ist die Diskussion über die unterschiedlichen Konzepte eines Grundeinkommens bekannt.

Die Arbeitsmarktpolitik muss so ausgestaltet sein, dass möglichst viele erwerbsfähige Personen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Was den Niedriglohnsektor anbelangt, besteht die Möglichkeit der Aufstockung mit ALG II-Mitteln. Damit ausreichend Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung bestehen, sind die Möglichkeiten eines Hinzuverdienstes zum ALG II durch entsprechende Verrechnungsregeln begrenzt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze