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Frage von Karl F. •

Frage an Peter Haese von Karl F. bezüglich Familie

Hallo Herr Haese,

wie verlief das heutige NPD-Familienfest in Straubing? Wieviele Besucher konnten begrüßt werden? Gibt es dazu eine Fotogalerie im Web?

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Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Frieder,

da ich mich z.Zt. auf einer Auslandsreise befinde, konnte ich auf dem o.g. Fest nicht teilnehmen. Ich warte auch auf eine entsprechende Veröffentlichung des Bezirksverbandes Niederbayern. Die nachfolgende Abhandlung steht im Zusammenhang mit der Vorbereitung für die Veranstaltung in Straubing und ist recht aufschlußreich:

Es ist schon erstaunlich, wie besitzergreifend die etablierten Blockparteien inzwischen geworden sind. Über den Staat, seine Einrichtungen und das Personal meinen sie unbegrenzt verfügen zu können.

Zum Beispiel die Stadt Straubing im schönen Niederbayern. Da war bis zum gestrigen Donnerstag auf der offiziellen Weltnetzseite der Stadt noch ein Aufruf zur Teilnahme an einem „Bürgerfest für Toleranz und Demokratie“ zu finden. Oberbürgermeister Markus Pannermayer (CSU) wird darin mit den Worten zitiert: „Die Stadt Straubing will mit dieser Veranstaltung ein deutliches Zeichen für Demokratie und zugleich ein markantes Zeichen gegen Rechtsextremismus setzen und insbesondere deutlich machen, daß die NPD mit ihrer Gesinnung nicht zu Straubing als weltoffene Stadt paßt.“

Dann wird mitgeteilt, daß von Seiten der Stadt das Kulturamt die Federführung für das Bürgerfest übernommen hat und dessen Leiterin, Frau Johanna Wagner, die Anmeldungen entgegennimmt. Da dies eine nicht hinzunehmende Verquickung einseitiger politischer Verbände mit staatlichen Einrichtungen ist, sah sich die Rechtsabteilung der NPD gezwungen, den Oberbürgermeister auf die Neutralitätspflicht hinzuweisen. Wörtlich hieß es in dem Schreiben: „Ich weise Sie darauf hin, daß alle Bediensteten der Stadtverwaltung von Straubing gerade in Zeiten von Wahlen zur strikten politischen Neutralität verpflichtet sind. Das gilt auch für den Bürgermeister. Einrichtungen der Stadtverwaltung, hierzu gehören Räumlichkeiten, Büromaterial, Telefonanschlüsse, Internetportale und E-Post-Adressen, dürfen nicht für Aktionen gegen eine mißliebige politische Partei mißbraucht werden“ und weiter: „Ich fordere Sie deshalb auf, die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben und bis spätestens Freitag, 19. September 2008, 12 Uhr zurückzusenden. Sollte das nicht der Fall sein, dann werde ich beim zuständigen Verwaltungsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes von Personal und Einrichtungen der Stadt Straubing beantragen. Straf- und dienstrechtliche Schritte gegen alle Personen, die gegen die Neutralitätspflicht verstoßen, behalte ich mir ausdrücklich vor“.

Verblüffend die erste Reaktion. Nicht der Oberbürgermeister antwortete, sondern die Vereinigung „Bürger für Toleranz und Demokratie – Straubing bleibt bunt“, per Telefax aus dem CSU-Fraktionsbüro. Während des Festes werde der Landtagswahlkampf ruhen. Eine erstaunliche Feststellung, ist doch bekannt, daß gerade am 20. September 2008, dem Tag des besagten Bürgerfestes, diverse Aktionen der Blockparteien stattfinden. Wenig später der Anruf des Rechtsamtsleiters der Stadt Straubing. Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung von Straubing halten sich aus der Organisation des Bürgerfestes raus. Auf der Weltnetzseite wird dafür auch nicht mehr geworben.

Immerhin, es geht doch. Warum aber nicht gleich vom Anfang an die Neutralitätspflicht wahren? Einigen kommunalen Politikern im Lande muß das Rechtsbewußtsein erst noch deutlich gemacht werden.

Soweit die Abhandlung zu Ihrer Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Haese