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Frage von Wilfried M. •

Frage an Peter Gauweiler von Wilfried M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Gauweiler,

das Bayerische Landesjugendamt (in der Broschüre "Trennung und Scheidung", 2. Aufl. 2004) und Spitzenbeamte in Sozialminsiterium sowie Justizministerium propagieren die Mißachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes von Eltern bzw. Familien in der Krise (bzw. in Sorgerechtsverfahren) dadurch, daß sie eindeutig zur Mißachtung der §§ 624 (4) ZPO bzw. 170 GVG auffordern: Familienrichter sollen an das Gericht gelangende Anwaltsschreiben und auch psychologische Sachverständigengutachten "umgehend" in Kopie an das zuständige Jugendamt weiterleiten. Diese vor allem bestimmten z.B. Münchner Psychokonzernen (und Familienanwälten) objektiv finanziell nützlichen, für die Eltern eindeutig regeläßig schädlichen Empfehlungen werden m.W. sogar hier und da umgesetzt, was der Leiter des BLJA ja auch ausdrücklich wünscht. Er ist derzeit Sprecher einer Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, hat also nicht nur im Land großen Einfluß. Auch die Augsburger Anwältin Dr. Groß hat bei der Erarbeitung der Empfehlungen - glaubt man Dr. Sauter - mitgewirkt, desweiteren maßgeblich Herr Dr. Dr. (Univ. Prag) Salzgeber, warum auch immer einflußreicher Betreiber der international agierenden Psychologen- Firma "GWG".
Nun meine Frage:
Werden die derzeit noch eindeutig rechtswidrigen, die grundsätzliche Intimität der Familienangelegenheiten grob mißachtenden Empfehlungen bald gesetzeskonform gemacht dadurch, daß eine künftige Mehrheit im Bundestag die Jugendämter in Sorgerechtsverfahren bereits primär zu "Verfahrensbeteiligten" und damit gewissermaßen die Eltern zu "Kindern" ohne Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung macht?
Würden Sie sich gegebenenfalls persönlich dafür einsetzen, daß es dazu nicht kommt?

Als letzte Frage: Unter den Kandidaten der Union finden sich viele Ökonomen. Wozu benötigt Frau Merkel Rat von Konzern- Chefs? Traut sie z.B. Ihrer Urteilskraft nicht?

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meißner,

bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn ich auf Ihre erneute - inzwischen die fünfte - Frage nicht inhaltlich eingehen werde. Sinn von Kandidatenwatch ist es Fragen, zusätzlich zu den üblichen Kommunikationsmöglichkeiten einen Service für Bürger zu bieten, um ihren eigenen Wahlkreisabgeordneten Fragen zu stellen. Kandidatenwatch dient nach eigenem Selbstverständnis auch nicht als Internetdiskussionsforum, in dem Nutzer mit vergleichbaren Zeitressourcen über lange Zeiträume in gegenseitigen Diskussionsbeiträgen Sachverhalte und Probleme erörtern. Kandidatenwatch richtet sich eindeutig an den an der Sachfrage interessierten Bürger nicht an den sogenannten „Vielfrager“, dessen umfangreiche Zeitressourcen es erlauben, regelmäßig eine Vielzahl von – meist inhaltsgleichen - Fragen an eine große Zahl von Abgeordneten zu schicken.

Es stimmt, daß Kandidatenwatch mit seinen völlig unzureichenden Anforderungen an die Identität und Herkunft der Fragesteller geradezu zum Mißbrauch einlädt. Dies erklärt aber rechtfertigt es nicht, diesen Mißbrauch der Plattform anzunehmen.

Sie haben sich als Bürger aus dem Wahlkreis Bayreuth inzwischen fünfmal mit einer Reihe von Fragen an mich gewandt. Einige dieser Fragen - wie auch die heutige - sind gleichzeitig auch an eine Vielzahl von anderen Abgeordneten gestellt worden. Ich hatte mir dennoch die Zeit genommen Ihrer ersten drei Anfragen zu beantworten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß ich auf weiter Fragen nicht mehr inhaltlich antworten werde, zumal sie sich mit der heutigen Frage -neben vielen anderen- auch an Ihren Wahlkreisabgeordneten gewandt haben.

Ich hoffe, daß Sie das bürgerfreundliche Angebot von Kandidatenwatch - unter
Beachtung der Zielsetzung von Kandidatenwatch - in Zukunft bewußter nutzen
werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler