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Peter Gauweiler
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Frage von Siegfried B. •

Frage an Peter Gauweiler von Siegfried B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Hr. Dr. Peter Gauweiler ,
ist es richtig, dass auf Wasser (also auch Sprudelwasser) eine Mehrwertsteuer von 19% erhoben wird? M.E. ist doch Wasser ein Grundnahrungs- und Bedarfsmittel und darf somit nicht der erhöhten MWST unterliegen. wenn das wirklich so ist, wäre das ein Fall für die Medien und natürlich auch für das Bundesverfassungsgericht.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Büchner,

Es ist zutreffend, dass Mineralwasser mit 19 Prozent besteuert wird. Also wird der volle Mehrwertsteuersatz erhoben. Dies ergibt sich aus der Regelung der Nahrungsmittelbesteuerung, beziehungsweise der Ausweisung von Grundnahrungsmitteln aus dem Jahre 1968. Als Grundnahrungsmittel werden Nahrungsmittel definiert, die im jeweiligen Kulturkreis den Hauptbestandteil der menschlichen Nahrung ausmachen und dabei die Aufgabe haben, eine ausgewogene Grundversorgung mit Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett sicherzustellen. Diese Definition geht nicht davon aus, dass ausreichend Vitamine oder Mineralstoffe durch die Grundnahrungsmittel aufgenommen werden müssen. Die Besteuerung der Umsätze im Nahrungsmittelbereich wurde durch den Gesetzgeber in einem Gesamtkonzept im Jahre 1968 erarbeitet. Darin wurde vereinbart, dass grundsätzlich alle Nahrungsmittel allgemein ermäßigt besteuert werden. Die Entscheidung, dass Getränke, bis auf wenige Ausnahmen, nicht mit sieben sondern mit dem vollen Steuersatz der Mehrwertsteuer besteuert werden sollen, ergibt sich daraus, dass die ausnahmsweise Ermäßigung wirklich nur für Getränke des reinen Grundbedarfs, Leitungswasser und Milch, gelten soll. Man kann darüber nachdenken, ob dies 2009 grundsätzlich noch genau so gilt, wie 1968. Als sicher kann allerdings angesehen werden, dass nach einer Zulassung der Ermäßigung für Mineralwasser, die Interessenvertreter der Getränkeindustrie auch Limonade, Cola, Schorlen oder Fruchtsäfte zu Grundnahrungsmitteln erklären würden und somit auch für diese Getränke den ermäßigten Steuersatz einfordern würden. Eine genaue Abgrenzung zwischen Grundnahrungsmittel und reinem Nahrungsmittel wäre dann um ein vielfaches schwieriger, um nicht zu sagen unmöglich. In Anbetracht dessen, dass diese Einteilung des Steuersatzes für Nahrungsmittel bereits 40 Jahre Bestand hat und über sie auch immer wieder berichtet wurde, halte ich es nicht - wie Sie angedeutet haben - für ein brisantes Skandalthema für die Medien. Der Gesetzgeber hat in der Entscheidung über die Besteuerung einen gewissen Spielraum in der Definition von Grundnahrungsmitteln belassen, so dass eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht zu einer Revidierung der Bestimmungen führen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Gauweiler, MdB