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Peter Danckert
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Frage von Martin G. •

Frage an Peter Danckert von Martin G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,

herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 11.12.07, mit der Sie sich allerdings meines Erachtens den eigentlichen Kernfragen weitestgehend zu entziehen versuchen.

Sie beziehen sich bezüglich Ihres Abgeordnetenmandates ausdrücklich auf die GG § 12, § 38 und § 48. Mir geht es um diese Passage bezüglich Ihrer VDS-Zustimmung: "(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Da immer der "SPD-Meinungs-Textbaustein" zum Ausdruck kommt (wie bei Ihren Kollegen auch), ist davon auszugehen, dass die Zustimmung zur VDS eben nicht als "Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" erfolgte, sondern unter dem Druck der Parteiräson - Fraktionszwang - die damit dem GG widerspricht. Der (von mir) nicht wohlgelittene Herr Gauweiler zeigte da seinen Abgeordnetenkollegen, wie GG § 38 Absatz (1) gemeint ist.

Ihrem Statement: "Meine Position zur Vorratsdatenspeicherung habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht. Sie können sicher sein, dass ich meine Entscheidung sorgfältig geprüft habe und als Volksvertreter im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gehandelt habe", möchte ich entschieden widersprechen.

Diese Zustimmung zur verfassungswidrigen VDS war niemals im Sinne der von Ihnen vertretenen 250.000 BürgerInnen. Über deren Köpfe hinweg wirkten Sie mit am weiteren Abbau von grundgesetzlich verbürgten Bürgerrechten zu Lasten (nicht nur) der vorgeblich von Ihnen vertretenen Menschen.

Die zusätzlichen Hinweise bezüglich der ETSI ignorierten Sie - was ich Sie ausdrücklich Bitte nachzuholen - denn das gehört zur Betrachtung des Themas VDS hinzu ebenso wie z.B. die "lebenslängliche" Steuernummer, die wie eine (vom BVerfG verbotene) Personenkennziffer eingesetzt werden wird.

Martin Gürsch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gürsch,

bitte haben Sie Verständnis, dass ich meine Antwort vom 11.12.2007 nicht weiter modifizieren möchte. Ich bedauere, dass meine Antwort nicht zufriedenstellend ist, aber in diesem Fall möchte ich daran nichts ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert