
(...) Denn es gibt natürlich ein Spannungsfeld der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen nationaler und europäischer Ebene. Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen exemplarisch zwei Punkte nenne, die ich in diesem Zusammenhang für ganz wesentlich halte – einerseits die Direktwahl der EU-Parlamentarier und andererseits die Entscheidungen unseres Bundesverfassungsgerichts, das sich immer wieder mit der Abgrenzung zwischen Bundesebene und Europäischer Union befasst hat. (...)