(...) Bund und Länder verstehen Bildungspolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einem konstruktiven Zusammenwirken alle Beteiligten Akteure bedarf. Um die Gesetzgebungskompetenz im Bildungsbereich ausschließlich dem Bund zu übertragen bedarf es der Zustimmung der Länder zu einer Gesetzesänderung, die jedoch derzeit nicht ersichtlich ist. (...)
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