(...) Der Petitionsausschuss ist der Ansicht, dass die geltenden Verjährungsvorschriften für zivilrechtliche Ansprüche von Opfern sexueller Misshandlungen bereits in ausreichendem Maße den besonderen Schutzbedürfnissen der Opfer Rechnung tragen. Sie geben den Opfern ausreichend Zeit, ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen." (...)
Antwort 23.09.2009 von Patrick Friedl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.09.2009 von Patrick Friedl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Selbst die damaligen Gutachter hatten einen Standortvergleich empfohlen. Wir brauchen endlich einen Standortvergleich - und der wird gerade von denen blockiert, die die Menge des Atommülls noch vermehren wollen. (...)

