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Patrick Döring
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Frage von Michael B. •

Frage an Patrick Döring von Michael B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Döring,

Sie wurden von der FPD-Fraktion zum wohnungspolitischen Sprecher ernannt. Daraus ergeben sich für mich, als interessierter Bürger wie auch aus beruflichem Interesse, einige Fragen.

Was können wir seitens der Bundesregierung im allgemeinen und der FDP im speziellen auf dem Gebiet der Wohnungspolitik erwarten? Denn seien wir ehrlich: Programm wie der Stadtumbau Ost wie auch der jetzt langsam greifende Stadtumbau West sowie auch das Altschuldenhilfegesetz sind ein guter Weg, aber sind auch auf die nächsten Jahre limitiert und laut den Schätzungen wird es eine zweite Wanderungswelle von Ost nach West geben, was wiederum den Leerstand, vor allem in den neuen Bundesländern erhöhen wird.

Wie will die FDP und vielleicht auch die Bundesregierung dies in den nächsten Jahren gestalten um unsere Städte und vor allem die Wohnungsunternehm und damit die Mieten stabil zu halten?

Desweiteren gibt es speziell im Süden Deutschlands, aber auch in Teilen Ostdeutschlands sehr hohe Mietpreise. Bestes Beispiel ist München, wo der Quadratmeter 12 kalt kostet, aber auch Warnemünde mit 8,50 €. Wie will die FDP bzw. die Bundesregierung, sofern sie für diese sprechen können, dieser Entwicklung entgegenwirken?

Denn das Ziel kann unmöglich sein, dass Soziale Segregation und Ghettobildung stattfindet, also auf Gebiete oder Teile der Stadt ausgewichen werden, weil die Mietpreise mittlerweile in den Innenstädten unbezahlbar geworden sind, zumindest für den Großteil der Deutschen.

MIt freundlichen Grüßen
Michael Buchner

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Buchner,

vielen Dank für ihre Frage.

Erlauben Sie mir vorab eine kleine Korrektur: Ich habe zwar die Ehre, als verkehrspolitischer Sprecher und Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung tätig zu sein. Baupolitischer Sprecher der Fraktion ist der Abgeordnete Sebastian Körber, Sprecherin für Stadtentwicklung die Abgeordnete Petra Müller.

Gleichwohl werde ich gerne versuchen, ihre Fragen zu beantworten.

Grundsätzlich möchte ich dazu vorab anmerken, dass ich nicht glaube, dass der Staat die von ihnen richtig beschriebenen Prozesse maßgeblich steuern bzw. das die aus den Veränderungen erwachsenden Probleme durch staatliche Intervention zu lösen sind. Die Politik kann allenfalls versuchen, durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen Anreize und günstige Voraussetzungen für gesellschaftliches Handeln zu schaffen. Die Probleme müssen und können nur vor Ort gelöst werden.

Um die Folgen des Bevölkerungsrückgangs in weiten Teilen der neuen Ländern und in einigen westdeutschen Regionen (etwa dem Saarland oder dem nördlichen Ruhrgebiet) zu bewältigen, müssen wir in meinen Augen vor allem auf eine Stärkung der kommunalen Zentren hinarbeiten. Die Erhaltung der sozialen Infrastruktur muss sich auf die Zentren konzentrieren, um die Versorgung auch bevölkerungsarmer Regionen zu möglichst geringen Kosten zu ermöglichen. Umgekehrt müssen wir zentrales – das heißt innerstädtisches oder innenstadtnahes – Wohnen erleichtern und fördern. Das ist die beste Maßnahme, um die Erreichbarkeit sozialer Infrastrukturen zu gewährleisten, stellt aber zugleich hohe Anforderungen sowohl an die raumordnerische Planung als auch an die Politik in Städten, Kreisen und Gemeinden.

Die Bundespolitik kann und soll die kommunale Politik bei dieser Aufgabe aber natürlich unterstützen: Die FDP setzt sich deshalb bereits seit geraumer Zeit für die Entwicklung und Umsetzung von integrierten räumlichen Entwicklungsplänen, den Aufbau von Stadt-Land-Partnerschaften und die Förderung regionaler und interregionaler Kooperationsformen und Institutionen ein. Die Schaffung eines Programms zur Förderung entsprechender Strukturen in ländlichen Räumen durch Minister Ramsauer unterstütze ich deshalb mit großen Nachdruck. Insbesondere Kooperationen und Netzwerke in strukturschwachen und dünn besiedelten Regionen sind dabei zu unterstützen. Parallel dazu sollten Firmen- und Bürgernetzwerke gefördert werden, die diese inter- und intraregionale Zusammenarbeit stützen und vertiefen. In diesem Zusammenhang gilt es auch, das Zentrale-Orte-Konzept an die neuen Herausforderungen anzupassen.

Mit der Union haben wir uns darauf verständigt, dass wir die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen auf bisherigem Niveau, aber flexibler fortführen werden. Es gilt, die privaten Hauseigentümer und das im Stadtgebiet ansässige Gewerbe stärker in die Stadtentwicklungsprozesse einzubinden und dadurch bisher ungenutzte Potentiale zu nutzen und das eigenständige Wachstum der Kommunen zu stimulieren. Dazu dient u. a. das Instrument des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, das wir weiter ausbauen und entwickeln werden. Nachdem die Stadtumbauprogramme bisher vor allem den Rückbau im Blick hatten, muss außerdem nun verstärkt die Aufwertung der städtischen Kerne und Stadtquartiere zum Ziel werden, damit wir die Attraktivität der Zentren erhöhen.

Mit solchen Maßnahmen versuchen wir, die Kommunen aus sich heraus zu stärken und eine Anpassung an den Wandel zu ermöglichen. Ich möchte allerdings nicht den Irrglauben schüren, dass es möglich wäre, die Veränderungen gänzlich aufzuhalten. Die Herausforderung liegt darin, den Wandel zu gestalten und ihn zu nutzen. Die Politik kann allerdings auch kein Wachstum künstlich schaffen. Zur politischen Ehrlichkeit gehört auch, dass der demographische Wandel zumindest in einigen besonders strukturschwachen Regionen nur schwer zu bewältigen sein wird.

Wie Sie richtig feststellen, ist ein Charakteristikum des demographischen Wandels allerdings auch, das wachsende und schrumpfende Region durchaus nebeneinander bestehen – während wir in Teilen Deutschlands mit den Folgen sinkender Einwohnerzahlen zu kämpfen, stellt uns andernorts Bevölkerungswachstum vor immer größere Herausforderungen. Sie haben in diesem Zusammenhang richtigerweise auch das Thema Wohnraumknappheit angesprochen.

Zur Bewältigung dieses Problems gibt es bereits einige Instrumente. So fördert der Bund über die Kreditprogramme der Kfw auch den Neubau von energieeffizientem Wohnraum. Allein 2009 konnten dadurch insgesamt 69.000 neue Wohneinheiten geschaffen werden. In Anbetracht des Gesamtbedarfs ist dies allerdings natürlich nicht ausreichend. Hinzu kommen Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus bzw. der sozialen Wohnraumförderung, die ein Belegungsrecht an den geförderten Wohnungen begründen. Allerdings liegt die Zuständigkeit für diese Aufgaben nach der Föderalismusreform bei den Bundesländern, die dafür alljährlich 518 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt erhalten.

Diese Maßnahmen reichen allerdings bisher erkennbar nicht aus, um die bestehende Wohnraumknappheit in einigen Regionen zu bewältigen. Hier sind auch die betroffenen Bundesländer in der Pflicht, entsprechende Lösungen zu suchen. Zum anderen muss aber natürlich auch die Bundespolitik entsprechende Strategien entwickeln. Die FDP hat deshalb in der vergangenen Legislaturperiode mit großem Nachdruck ein Gesetz zur Erleichterung der Bauplanung in Innenstädten unterstützt, um die Schaffung neuen Wohnraums zu erleichtern. Wir werden diesen Weg auch in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen und prüfen hierzu verschiedene Planungsinstrumente.

Das alles wird allerdings nur wenig helfen, wenn wir es nicht schaffen, den Wohnungsbau für Investoren auch finanziell wieder attraktiver zu machen. Derzeit ist die Rendite, selbst in Märkten mit starker Nachfrage, im Vergleich zu anderen Segmenten und in Anbetracht der hohen Investitionsvolumina vergleichsweise gering. In München beispielsweise liegt die durchschnittliche Rendite bei knapp drei Prozent, in teuren Lagen natürlich höher, in günstigeren Wohnlagen jedoch sogar noch darunter – mit der Folge, dass kaum günstiger neuer Wohnraum geschaffen wird. Angesicht niedriger Rentabilität fehlen schlicht die Investoren. Vor diesem Hintergrund hatte die FDP sich dafür ausgesprochen, die Abschreibung von Investitionen im Wohnungsbau zu verbessern. Gegenwärtig müssen die Herstellungskosten neu errichteter Wohngebäude mit zwei Prozent linear abgeschrieben werden, also gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Durch eine Erhöhung dieser so genannten AfA (Abschreibung für Abnutzung) würde der Anreiz, in Gebieten mit starker Nachfrage neuen Wohnraum zu schaffen, deutlich gestärkt – während für den Staat langfristig kaum zusätzliche Kosten entstünden, da die Abschreibung nur vorgezogen, die Abschreibungssumme insgesamt aber nicht erhöht würde.

Allerdings gibt es natürlich in der Gegenwart eine stärkere Haushaltsbelastung, die erst in der Zukunft durch geringere Abschreibungen kompensiert würde. Angesichts der aktuellen Haushaltslage hat die Koalition deshalb vorerst von einer Verbesserung der Investitionsbedingungen im Mietwohnungsbau abgesehen. Dessen ungeachtet besteht das Problem allerdings natürlich fort, so dass ich fest davon ausgehe, dass wir spätestens unter veränderten haushalterischen und konjunkturellen Bedingungen dieses Thema erneut aufgreifen werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Döring MdB