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Oliver Kaczmarek
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Frage von Susanne T. •

„Wieso wird bei wachsendem Bedarf und monatelangen Wartezeiten die psychotherapeutische Vergütung kürzt? Dies verschärft die Versorgungskrise bewusst.

Sehr geehrter Herr Kaczmarek,

die Vergütung von uns Psychotherapeuten wurde gekürzt und die weiteren geplanten Maßnahmen von Frau Warken untergraben die Glaubwürdigkeit gesundheitspolitischer Zielsetzungen. Während öffentlich die Bedeutung psychischer Gesundheit betont wird, werden gleichzeitig strukturelle Entscheidungen getroffen, die genau diese Versorgung massiv schwächen. Im Weiteren sind auch Familien, Alleinerziehende und Menschen mit Teilhabebedarf betroffen!
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, Ihre politische Verantwortung wahrzunehmen und auf eine Korrektur der vorgesehenen Regelungen hinzuwirken.
Ohne ihre Zustimmung und die ihrer Partei kann der Vorschlag von Frau Warken NICHT durch den Bundestag!!!

Als niedergelassene Psychotherapeutin in Unna trage ich täglich Verantwortung für Menschen in oft existenziellen Krisen. Die politischen Rahmenbedingungen sollten diese Arbeit unterstützen – nicht zusätzlich erschweren.

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Susanne T.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau T.,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich – wie viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen – auf die Absenkung der Honorare von Psychotherapeut:innen aufmerksam machen. Meine Fraktion und ich können Ihren Unmut gut nachvollziehen. 

Für uns ist klar: Dies ist kein gutes Signal für die Betroffenen und die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund unseres Schwerpunkts auf mentaler Gesundheit im Koalitionsvertrag. 

Zur Einordnung: Entscheidungen über Leistungen und Vergütungen werden in Deutschland von der Selbstverwaltung getroffen. Dabei verhandeln der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Honorare eigenständig auf Grundlage gesetzlicher Rahmenbedingungen. 

Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schlichtungsstelle. Die Bundesregierung übt dabei lediglich eine Rechtsaufsicht aus, prüft also die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, nicht jedoch die inhaltliche Angemessenheit der Entscheidung. 

Im konkreten Fall konnten sich GKV-SV und KBV nicht einigen. Beide Seiten bewerten diese Entscheidung unterschiedlich und können sie gerichtlich überprüfen lassen. Unabhängig davon nehmen wir in der SPD mögliche Auswirkungen sehr ernst. Gerade angesichts bereits langer Wartezeiten ist eine stabile psychotherapeutische Versorgung zentral. 

Für uns als SPD gilt: Einsparungen dürfen weder zulasten der Patientinnen und Patienten gehen noch den Zugang zur Versorgung verschlechtern. Wir werden weitere Schritte aufmerksam begleiten und uns für eine langfristig gesicherte psychotherapeutische Versorgung einsetzen. 

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Hinweise. 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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