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Frage von Sophia O. •

Frage an Oliver Jörg von Sophia O. bezüglich Finanzen

In "die Welt" liest man, dass Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) – in den unionsregierten Bundesländern für die Koordination der Medienpolitik zuständig – indes weniger Werbung bei den Öffentlich-Rechtlichen für möglich hält, auf Grund eventueller Mehreinnahmen aus dem neuen Rundfunkbeitrag. Sicher finden all jene, die Rundfunk konsumieren, all diese Entwicklungen toll. Vielleicht ein neues Kulturprogramm, ein Programm für die Jugend, usw. Toll, dass Unionsländer Rundfunkkonsumenten besseres Fernsehen anbieten, und alles mit Kontinuität der Abgabe, die zahlen ja weiter knapp EUR 18. Vielleicht gewinnt die Union viele Wähler damit. Ist es aber nicht ungerecht gegenüber den Rundfunkbeitragzahlern, die Rundfunk überhaupt nicht konsumieren? Ich weiss, aus Sicht der angeblich absolutsten Mehrheit, die selbstverständlich fernsieht und Radio hört, ist es unmöglich, dass jemand auf eine so tolle und notwendige Sache verzichtet, aber es gibt solche Menschen, ich kenne viele. Also, alle Einnahmen zugünsten einem Teil der Rundfunkbeitragzahler? Finden Sie es korrekt?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Orthoi,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Rundfunkbeitrag. Ich erinnere mich, dass wir bereits Ende 2010 auf diesem Portal ausführlich zu den Fragen des geräteunabhängigen Beitrags im Dialog standen. In Anlehnung an meine damaligen Antworten darf ich die Gründe für meine Zustimmung zur neuen Beitragsform hiermit nochmals kurz zusammenfassen.

Radio und Fernsehen sichern neben anderen Mediengattungen wie den Zeitungen die Meinungsvielfalt. Die öffentlich-rechtlichen Programme gleichen Defizite im Angebot der privaten Rundfunkveranstalter aus. Auch das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekräftigt und auf die Gewährleistung der unabhängigen Grundversorgung in den Bereichen Kultur, Information und Unterhaltung verwiesen.

Ob auch von Personen ohne Empfangsgeräte ein Beitrag erhoben werden darf, ist vor Änderung des Rundfunkstaatsvertrags breit diskutiert worden. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist in nahezu 100 Prozent aller Haushalte zumindest ein Empfangsgerät (TV, Radio, PC, Mobiltelefon mit Internet) zu finden. Vor diesem Hintergrund und der grundsätzlichen Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsvielfalt halte ich die geräteunabhängige Gebühr für vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Jörg, MdL