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Frage von René Ketterer K. •

Frage an Oliver Jörg von René Ketterer K. bezüglich Finanzen

Guten Tag Herr Jörg,

Sie halten den Rundfunkbeitrag für vertretbar? Ja, wahrscheinlich weil er von der Solidargemeinschaft getragen wird und unsere Demokratie rettet. Finden Sie, dass dieser Beitrag solidarisch ist? Ich erzähle Ihnen, was in diesem Kontext solidarisch ist:

Solidarität ist das Schlagwort – ein schönes Wort. Aber was bedeutet Solidarität in diesem Kontext? Solidarisch mit wem? Ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Jahr 2013 wirklich wichtig für das Zusammenleben? Und wenn ja, so wichtig, dass man sich gleich 23 Fernseh- und 77 Radioprogramme für fast 8 Milliarden EUR im Jahr leisten muss?

Hier bedeutet der Begriff der Solidarität etwas anderes: Frau WDR-Intendantin Monika Piel bekommt inkl. Aufwendungen für ihren Dienstwagen ein Grundgehalt von 330.000 EUR im Jahr, weitaus mehr als unsere Bundeskanzlerin und das aus Zwangsbeiträgen. Und wer zahlt diese Beiträge? Z. B. die allein erziehende Frisörin, die 200 Stunden im Monat auf den Füßen steht, um gerade einmal 700 EUR für ihren Unterhalt nach Hause zu bringen. Sie muss gleich 18 EUR Rundfunkbeitrag bezahlen, was 2,5% ihres Einkommens ausmacht (bei Frau Piel entspricht das 0,00045% ihres Gehalts!). Ist das die vielzitierte Solidarität?

Über eine Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!

René Ketterer Kleinsteuber

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Ketterer Kleinsteuber,

gerne nehme ich Stellung zu Ihrer Frage, ob der neue Rundfunkbeitrag solidarisch ist.

Dem Solidaritätsgedanken entspricht beispielsweise, dass sich Empfänger bestimmter staatlicher Sozialleistungen oder Empfänger von Ausbildungsförderung auf Antrag von der Beitragspflicht befreien lassen können. Der Solidaritätsgedanke schlägt sich meines Erachtens auch wieder in einem gedeckelten Beitrag für gemeinnützige Einrichtungen, zum Beispiel der Jugend-, Alten- oder Behindertenhilfe. Bewohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, deren Zimmer nicht als Wohnung gelten - wie zum Beispiel in Pflegeheimen -, zahlen keinen Beitrag. Diese Regelungen ermöglicht die Solidargemeinschaft.

Darüber hinaus könnte auch die programmatische Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als dem Solidaritätsgedanken verpflichtet bezeichnet werden. Gegenüber privaten Rundfunkanbietern, die allein auf Werbeeinnahmen angewiesen sind, kann sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch Themen widmen, die nicht die ganz großen Einschaltquoten bringen, zum Beispiel Bürgerschaftliches Engagement, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Generationengerechtigkeit oder Inklusion von Menschen mit Behinderung.

Mit einem nochmaligen Dank für Ihr Interesse und freundlichen Grüßen verbleibt

Oliver Jörg, MdL