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Ole von Beust
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Frage von Rüdiger N. •

Frage an Ole von Beust von Rüdiger N. bezüglich Familie

Sehr geehrte Herr von Beust.

Jeden Tag liest man aufs Neue in den Medien von verhungerten, oder vernachlässigten Kinder. Wir haben uns immer gefragt wie so etwas passieren kann. Bis heute...............jetzt wissen wir warum.Unsere Tochter hat Anfang August einen Sohn bekommen. Sie steht in einem Arbeitsverhältnis und zahlt schon seit sieben Jahren brav ihre Steuern. Leider ist sie alleinerziehend, aber es gibt ja jetzt das neue ELTERNGELD.
Nur leider scheint diese Behörde entweder sehr langsam zu arbeiten, oder durch das ständige Abbauen von Personal nicht in der Lage zu sein diesen Antrag zu bearbeiten.Unsere Tochter hat bis heute keinen Cent gesehen. Immer wieder wird sie vertröstet. Seit drei Monaten zahlen wir ihre Miete, weil sie sonst schon obdachlos wäre. Wir zahlen ihr Essen, ihren Strom, das Wasser und die Windeln für unser Enkelkind. Von 154 Euro Kindergeld und 200 Euro Unterhalt kann sie nicht einmal die Miete bezahlen. Anfragen beim Arbeitsamt, oder der Sozialbehörde, blieben erfolglos. Immer wieder hieß es, dass sie ja einen Arbeitgeber hat und deshalb keinen Anspruch auf irgend welche Gelder vom Staat.
Vermutlich wäre es besser gewesen, wenn sie vorher ihren Job gekündigt hätte, bevor sie sich hätte schwängern lassen. Dann hätte die Sozialbehörde sofort gezahlt. Wird man heute dafür bestraft, wenn man arbeiten geht? Wird man so in die Obdachlosigkeit und die asozalität getrieben?Mein Dispolimet ist jetzt ausgeschöpft und ich kann kein Geld mehr locker machen.
Muß mein Enkelkind erst verhungern, bis sich in diesem Staat etwas rührt? Ich erbitte dringend eine Stellungsnahme von Ihnen. Immerhin sind demnächst Wahlen und ich könnte mir vorstellen, dass so eine Geschichte sich nicht gut in den Medien macht.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Nest

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Nest,

gern werde ich mich Ihrem Anliegen annehmen. Da die Bearbeitung der Anträge durch die Bezirksämter erfolgt, ist es notwendig, dass ich erfahre, welches Bezirksamt für Ihre Tochter zuständig ist. Bitte treten Sie mit uns über den Landesverband der CDU Hamburg (E-Mail: info@cduhamburg.de ) in Verbindung und teilen Sie uns die Daten Ihrer Tochter mit, damit wir der Sache schnellstmöglich nachgehen können.

Mit freundlichen Grüßen
Ole von Beust